Politisches - Anträge
Auf dieser Seite informieren wir sie über die wichtige Anträge, die wir im Rahmen unserer politischen Arbeit im Stadtrat gestellt haben
06.03.2012: Antrag an den Herrn Bürgermeister, Klaus Geise, in der nächsten Haupt- / Finanzausschusssitzung die hohe Rücklagenbildung des KRZ zu erläutern
Die FBvB beantragen, in der nächsten Haupt- / Finanzausschusssitzung die hohe Rücklagenbildung des KRZ zu erläutern. Dabei sollte über den derzeitigen Stand und die Funktion / geplante Ausgaben berichtet werden. Ferner ist zu erläutern, welchen Anteil die Stadt Blomberg an dieser Rücklage hat.
Begründung:
- Die FBvB sind nicht an den Entscheidungsprozessen des KRZ beteiligt.
- Bereits während der Haushaltsberatungen hatten wir angefragt, weshalb das KRZ Rücklagen von über zwei Millionen benötigt.
- Eine Antwort auf unsere damaligen Fragen erhielten wir bisher nicht.
Günter Simon
Fraktionssprecher
21.02.2012: Antrag auf rechtsverbindliche Information in der nächsten Haupt- / Finanzausschusssitzung über alle von der Stadt Blomberg eingegangenen Bürgschaftsverpflichtungen
Die FBvB beantragen, dass durch den Bürgermeister in der nächsten Haupt- / Finanzausschusssitzung detailliert Auskunft erteilt wird:
- über die Anzahl und den finanziellen und rechtlichen Umfang ALLER Bürgschaftsverpflichtungen der Stadt Blomberg.
- über eventuelle Einschränkungen des finanziellen Spielraums unserer Stadt durch städtische Bürgschaften.
- über die Frage, ob die Berichterstattung des Aufsichtsratsvorsitzenden der BvB bisher rechtskonform in den Ratssitzungen der Stadt Blomberg erfolgte.
Begründung:
- In der letzten Ratssitzung vom 09.02.2012 wurde eine Bürgschaft für die BvB (Blomberger Versorgungsbetriebe) beschlossen, die für uns als Ratsfraktion der FBvB im Rahmen einer sachlich vertretbaren Haushaltsberatung nicht nachvollziehbar war.
- Der derzeitige Aufsichtsratsvorsitzende der BvB legte dem Rat der Stadt Blomberg bisher keine Tagesordnung / Einladungen vor - stattdessen berichtete er selektiv über "Wichtiges".
- Der Bürgermeister hatte zu überprüfen, ob die bisherige Berichterstattung des Auf-sichtsratsvorsitzenden der BvB (G. Borchard) im Rat der Stadt Blomberg den rechtli-chen Vorgaben entspricht.
- Bei dieser Gelegenheit erinnern wir auch an die Bedenken von Bündnis 90 / die Grünen.
Günter Simon
FraktionssprecherNachtrag:
In der 19. Sitzung des Hauptausschusses, vom 21.03.2012, wurde seitens der Verwaltung mitgeteilt:"Die Stadt Blomberg hat folgende Bürgschaften übernommen:
Tennisclub 'Blau - Weiß Herrentrup' in Höhe von seinerzeit 100.000 DM = 51.129,19 Euro (seit 1997), Blomberger Versorgungsbetriebe GMbH in Höhe von 4.992.164,52 Euro.
Die mit einer städtischen Bürgschaft versehenen Kredite haben eine durchschnittliche Laufzeit von etwa 25 Jahren ."
26.01.2012:
Antrag der FBvB,
1. auf die Testphase einer neuen Verkehrsregelung in der Innenstadt zu verzichten
und
2. die Stadtverwaltung und das Planungsbüro zu beauftragen, nach sinnvollen
Alternativen zu suchen
Die FBvB beantragen, 1. auf die Testphase einer neuen Verkehrsregelung in der Innenstadt zu verzichten und 2. die Stadtverwaltung und das Planungsbüro zu beauftragen, nach sinnvollen Alternativen zu suchen und diese - abgestimmt mit den betroffenen Einzelhändlern, Gastronomen und BürgerInnen im Ausschuss Bauen und Umwelt - vorzustellen
Begründung:
- Die FBvB lehnen eine Einbahnstraßenregelung Kurzer Steinweg / Heutorstr. - sowie die gleichzeitig geplante Testphase - ab. Wir nehmen die Bedenken der Einzelhändler und Gastronomen ernst, daher unterstützen wir ihre Vorschläge. Als Bürgerinnen und Bürger sollten wir uns auch fragen, ob wir angesichts der Bedenken der Einzelhändler / Gastronomen den Vorschlag der Politik unterstützen können.
- Die FBvB halten die Vorschläge für bedenklich - insbesondere auch zum Busverkehr. Die Linienführung der Busse muss in Rücksprache mit den betroffenen Busunternehmen überprüft und gegebenenfalls geändert werden.
Günter Simon, Fraktionssprecher
20.11.2011: Antrag zur Ändernung der Gestaltungssatzung hinsichtlich der Nutzung von Solaranlagen
Antrag der FBvB, den vorliegenden Entwurf der Gestaltungssatzung hinsichtlich der Nutzung von Solaranlagen zu ändern
Sehr geehrte Damen und Herren,
die FBvB lehnen den Entwurf der Gestaltungssatzung in der vorliegenden Fassung ab und beantragen, die Passagen bezüglich der Solar- und Fotovoltaikanlagen so zu ändern, dass diese auch im Altstadtbereich möglich sind. Dabei könnte die Satzung von Lemgo als Beispiel dienen.Begründung:
Der Entwurf der Gestaltungssatzung ist nicht zeitgemäß und entspricht nicht den jahrelangen Bemühungen der Stadt Blomberg Energie zu sparen und re-generative Energien statt Atomstrom zu fördern.
Beim derzeitigen Satzungsentwurf entstehen Ungleichbehandlungen unserer Bürgerinnen und Bürger.
Ferner sind u. E. Häuser in den Altstadtbereichen schlechter zu vermarkten.
Erste Städte wie Lemgo haben bereits den Schritt in die richtige Richtung ge-tan.
Ferner meinen wir seitens der FBvB, dass diese Einschränkungen im Wider-spruch zu dem von der Stadt mitgetragenen Solarkataster, das auch im Be-reich der Gestaltungssatzung solche Nutzungspotentiale aufführt.
Günter Simon
Fraktionssprecher
11.04.2011: Antrag zur Weiterentwicklung der "erneuerbaren" Energien in Blomberg
- die Stadt/der Energiebeauftragte/Bauamt /BVB erstellen ein Gesamtkataster evtl. geeigneter - nicht nur städtischer Flächen- und kontaktieren/beraten die Eigentümer, ob Interesse besteht, diese Flächen selbst oder durch Dritte für Fotovol-taik/erneuerbare Energien nutzbar zu machen.
Die Ergebnisse werden in Art eines Baulückenkatasters öffentlich zur Verfü-gung gestellt und verbreitet.- Bei der Erarbeitung und Umsetzung sollten von vornherein interessierte oder kundige Bürger/Gruppen/Multiplikatoren einbezogen werden, insbesondere auch bei der Projektierung von größeren Anlagen mit dem Ziel eines breiten Bürgerengagements und der Möglichkeit der Anteilsbildung in genossenschaftlicher Form
- bei bestehenden BEBAUUNGSPLÄNEN/ sonstigen Bau gestaltenden Satzungen wird sukzessiv geprüft, ob sie Festsetzungen enthalten, die gewollt oder ungewollt die Errichtung solcher Anlagen verhindern (Flächennutzungen, Dachaufbauten, Dachschrägen Materialvorschriften etc.) und zweckentsprechende Änderungen durchgeführt.
- Bei künftig zu erstellenden Satzungen bzw. bei im Verfahren befindlichen Satzungen werden die unter 2. genannten Punkte beachtet und auch die Hauptfirstrichtungen entsprechend ausgestaltet.
- bei Bauberatungen, Bauanträgen, Bauvoranfragen werden Antragsteller auf die Möglichkeiten der erneuerbaren Energien hingewiesen und seitens der Verwaltung restriktive Interpretationen des Baurechts nicht angewandt.
- Entsprechendes wird auch für die Möglichkeiten der Kraft-Wärmekopplung/ Nahwärmeversorgung/Energieinseln und -verbünden beachtet
- Die Verwaltung/BVB stellt zusammenfassend für das gesamte Stadtgebiet dar, ob und in welchem Umfange in 1.-5. beantragten Maßnahmen bereits so oder ähnlich ins Werk gesetzt sind.
- Die Stadt sucht das Gespräch mit den lokalen Kreditinstituten mit dem Ziel, diese zur Auflage von zweckfördernden Finanzierungs- / Refinanzierungsin-strumenten zu veranlassen, insbesondere auch, was die Besicherungsmöglichkeiten in der Substanz der zu errichtenden Anlagen betrifft.
mit dem Ziel der lokalen/regionalen Energieselbstversorgung bei möglichst geringem Flächen- Landschafts- und Ressourcenverbrauch.
Begründung:
Die aktuellen Geschehnisse zeigen- nicht zum ersten Mal- deutlich, dass die Stromerzeugung nicht den Großanlagenbetreibern überlassen bleiben darf, da die Kapitalinteressen immer wieder die Sicherheits- und Versor-gungsbedürfnisse der Bevölkerung dominieren.
Die Möglichkeiten der Energieerzeugung, Einspeisung und Verteilung vor Ort sind seit vielen Jahren gegeben und sollen endlich verstärkt umgesetzt wer-den. Anfänge sind in den letzten Jahren gemacht, haben aber noch nicht die anzustrebende Breitenwirkung und Erzeugungskapazität.
Die dezentrale Erzeugung wird die Speicherung und auch Verteilung von Energie erleichtern und sicherer machen, den angekündigten massiven Ausbau von Kabeltrassen und Groß- und Größer -Anlagen vermeiden helfen und den Abfluss der Erlöse aus der Region in die Kassen der Konzerne unterbinden.
Die Preise für Module und Zubehör der Fotovoltaik sind in den letzten zwei Jahren um 60-70% gesunken, so dass Strom aus Sonne nicht TEURER sein muss als der "Normalstrom". Die Aktivierung von Dach- und Fassadenflächen an bestehenden Gebäuden sowie von Freiflächen bereits bebauter Grundstücke wird den Landschaftsverbrauch durch Groß-Solaranlagen, Windkraft und Monokulturen für Groß-Biogasanlagen reduzieren. Dezentrale, im Verbund wirkende Kraft-Wärmekopplung wird zu diesem Effekt beitragen.
Es war und ist Anliegen dieses Antrags, die "erneuerbaren" Energien voran-zutreiben und diese auf breiter Basis in der Einwohnerschaft zu verankern, so dass möglichst viele daran Anteil haben können und sollen und die nachteiligen Auswirkungen großindustrieller Energieerzeugung zu vermieden werden.
Günter Simon
Fraktionssprecher
29.03.2011: Antrag zur Geschäftsorndung des "Runden Tisches"
An den Moderator des Runden Tisches Grundschulen im Blomberg
und die benannten MitgliederAntrag zur Geschäftsordnung
Ich beantrage, dass der Runde Tisch sich zu Beginn der Sitzung auf eine Geschäftsordnung einigt, um zukünftige Unstimmigkeiten zumindest hinsichtlich der Ladungsfristen, Stellvertretern und zukünftigen Mitgliedern zu vermeiden:
- als Einladungsfristen sollten die üblichen Termine der Blomberger Hauptsatzung gelten,
- die beteiligten Fraktionen, etc. benennen einen Stellvertreter,
- der Vorsitzende der Fördervereine der Blomberger Grundschulen wird Mitglied des Runden Tisches und hat einen Stellvertreter.
Begründung:
- Ein Runder Tisch wird dann eingerichtet, wenn es um "Krisenmanagement" geht: "Ein Runder Tisch wird oft eingesetzt als symbolische Sitzordnung einer Konferenz zur Bewältigung von Krisen, in der Vertreter verschiedener Institutionen gleichberechtigt, d. h. ohne Hierarchiestufen oder Vorsitzenden, einen von allen Seiten anerkannten Kompromiss finden wollen."
(Quelle: Wikipedia).- Ich war als Vertreter des Umweltschutzvereins Blomberg e.V. von Anfang an am Runden Tisch des Kreises Lippe bei der Diskussion um eine behauptete - "notwendige weitere Müllverbrennungsanlage in Blomberg, Lemgo-Lieme, etc." anwesend. In der ersten Sitzung wurden anfangs Formalia geregelt - u. a. wurden die Mitglieder (z.B. BUND) erweitert. Ladungsfristen, die Regelung von Stellvertretern, sowie die Offenheit für neue Mitglieder waren eine wichtige Voraussetzung für das Funktionieren des damaligen Runden Tisches. Eine Begrenzung auf 20 Personen wäre kontraproduktiv gewesen!
- Meine Einschätzung wird durch den Leserbrief des ehemaligen SPD Stadtverbandsvorsitzenden Heinz Queren (LZ vom 26./27.März 2011) eindrucksvoll bestätigt, indem er auf die Bedeutung des "Ganzheitlichen Prozesses" hinweist: " Es sollten möglichst viele Betroffene beteiligt werden. Vorschlag: Fünf Grundschulleiter plus zwei Lehrer jeder Grundschule, je Fraktion mindestens ein Vertreter, besser zwei, dazu die Stadtverwaltung mit zwei bis drei Vertretern, Schulkonferenzen und Fördervereine sowie Vertreter aus der Wirtschaft. Insgesamt also um die 40 Personen. "
- Die Fördervereine engagieren sich inzwischen an den Schulen oft nicht mehr nur durch finanzielle Unterstützung ihrer Mitgliedsbeiträge und Spenden. Zunehmend sind sie auch als "Arbeitgeber" bei der "Übermittagsbetreuung" oder - wie in Istrup bei der "Randstundenbetreuung von 8.00 bis 13.00 Uhr" - aktiv. Vor diesem Hintergrund gehören m. E. die Fördervereine zum Kreis der "formell Betroffenen".
- Dabei halte ich es auch für wichtig, dass die "eingetragenen, gemeinnützigen Vereine" frühzeitig beteiligt werden.
- Abschließen möchte ich mit einer persönlichen Bemerkung: es macht für mich wenig Sinn, dass Politiker das Ehrenamt fördern möchten und engagierte Eltern behindern.
- Wenn uns unsere Stadt wirklich wichtig ist, dann sollten wir den Runden Tisch und das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden als Chance nutzen, um einen Neuanfang zu starten.
Günter Simon
Fraktionssprecher
10.02.2011: Anfrage: Auswirkungen für Blomberg nach Einschränkungen für kommunale Eigenbetriebe?
Anfrage der FBvB an den Bürgermeister, die Stadtverwaltung, die BIG,
den Hauptausschuss und den Rat.Sehr geehrte Damen und Herren,
die FBvB hatten in der letzten Sonderratssitzung bereits angefragt, ob das aktuelle Bundesverwaltungsgerichtsurteil, das Einschränkungen bei Grünstückserschließungen für kommunale Eigenbetriebe beinhaltet, Auswirkungen für Blomberg hat.
Wir bitten um Information und Beratung in den betroffenen Gremien.
Begründung:
Als Anlage füge ich eine Kopie der Seite 32 aus "Haus und Grund, 1-2/2010" bei, um die Recherche zu erleichtern.
Günter Simon
Fraktionssprecher
01.12.2010: Antrag der FBvB, den Konsortialvertrag Lippe Tourismus & Marketing AG durch einen "Geschäftsbesorgungsvertrag" kurzfristig zu präzisieren
Sehr geehrte Damen und Herren,
die FBvB beantragen, den Bürgermeister und die Stadtverwaltung zu beauftragen, den Konsortialvertrag Lippe Tourismus & Marketing AG durch einen "Geschäftsbesorgungsvertrag" kurzfristig zu präzisieren und im Rahmen der Haushaltsberatungen zu überprüfen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Blomberg hat in seiner Sitzung 11/2010 vom 18.11.2010 einstimmig beschlossen, dass der Konsortialvertrag mit der Lippe Tourismus & Marketing AG trotz der Neustrukturierung weiterhin finanziell mit 4500 bis 5000 Euro unterstützt wird.
Die FBvB haben angesichts der Aktivitäten / Veröffentlichungen der Lippe Touristik & Marketing AG den Verdacht, dass unsere Stadt weniger berücksichtigt wird als andere beteiligte Städte und Kommunen, die anscheinend vorsorglich "Geschäftsbesorgungsverträge" abgeschlossen hatten.
Seitens der FBvB fragen wir uns auch, weshalb bei der "Ausweitung der Geschäftsbeziehungen
- Industriepark Lippe - lediglich Horn-Bad Meinberg genannt wird.
Günter Simon
Fraktionssprecher
22.10.2010: Eil-Antrag: Änderung Ihrer Befangenheitsabfrage vom 07.10.2010
Sehr geehrte Herr Bürgermeister,
die FBvB-Fraktion beantragt die laufende Abfrage wie folgt zu ändern:
"Teilen Sie mir bitte bis zum ... schriftlich mit, ob Sie als Ratsmitglied und/oder die in § 31 GO NW genannten Personen (Angehörige) Bezugspunkte zu einer der Grundschulen im Gemeindegebiet Blomberg haben, oder zum Zeitpunkt der Ratsentscheidung hatten."
Begründung:
Mit Schreiben vom 07.10.2010 teilen Sie mit, dass die Kommunalaufsicht Sie aufgefordert hat, die Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses zur Nichtbildung einer Eingangsklasse in der Grundschule Istrup zum kommenden Schuljahr wegen möglicher Befangenheit einzelner Ratsmitglieder in eigener Zuständigkeit zu prüfen.
Im selben Schreiben fragen Sie bei den Ratsmitgliedern ab, ob diese selbst oder deren Angehörige Bezugspunkte zur Grundschule Istrup haben. Bezugspunkte zu den anderen Grundschulen im Gemeindegebiet werden nicht abgefragt.
Gemäß § 31 GO NW, darf der zu ehrenamtlicher Tätigkeit oder in ein Ehrenamt Berufene weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit,
- ihm selbst
- einem seiner Angehörigen
- einer vom ihm kraft Gesetzes oder kraft Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person
einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Unmittelbar ist der Vorteil oder Nachteil, wenn die Entscheidung eine natürliche oder juristische Person direkt berührt.
Die Tagesordnung der Ratssitzung vom 16.09.2010 nannte die Grundschule in Istrup nicht namentlich, sondern ließ mit der Formulierung "An der Grundschule NN wird zum Schuljahr 2011/2012 keine Eingangsklasse mehr gebildet." alle Möglichkeiten offen.
Erst die Tischvorlage und Präsentation der SPD-Fraktion benannte als zu schließende Schule die Grundschule in Istrup.
Die dann erfolgte Mehrheitsentscheidung der SPD/FDP-Fraktion hat demnach auch nicht nur nachteilige Folgen für den Bestand der Grundschule in Istrup, sondern auch unmittelbar vorteilige Folgen für alle anderen Grundschulen im Gemeindegebiet, weil diese zumindest im nächsten Jahr noch Eingangsklassen bilden dürfen.
Ihre nun vorliegende Anfrage greift deshalb zu kurz, da sie vorteilige Folgen für Ratsmitglieder oder deren Angehörige mit Bezugspunkten zu den anderen vier Grundschulen im Gemeindegebiet nicht erfasst.
Gerade derartige vorteilige Folgen könnten aber die Befangenheit gem. § 31 GO NW von einzelnen Ratsmitgliedern bei der Ratssitzung vom 16.09.2010 begründen.
Wir fordern Sie deshalb auf die Anfrage, im Rahmen Ihrer Amtsverpflichtung zur sachgemäßen Erledigung der Ihnen übertragenen Aufgaben, entsprechend zu ändern, bzw. zu erweitern.
05.10.2010: Beschwerde über die Entscheidung des Rates der Stadt Blomberg (Sitzung Nr. 10/2010 vom 16.09.2010 - TOP 2 "Entwicklung der Grundschulstandorte in Blomberg") und Antrag auf eine rechtsverbindliche Klärung des Sachverhalts mit aufschiebender Wirkung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die FBvB reichen hiermit Beschwerde gegen die Ratsentscheidung der Mehrheitsfraktionen von
SPD / FDP der Stadt Blomberg, den Grundschulstandort Istrup zu schließen ein (Sitzung Nr. 10/2010 vom 16.09.2010 - TOP 2 "Entwicklung der Grundschulstandorte in Blomberg") und beantragen eine kurzfristige rechtsverbindliche Klärung des Sachverhalts. Wegen der offensichtlichen Unstimmigkeiten beantragen wir - bis zur rechtlichen Klärung des Sachverhalts - ferner vom Recht der Aufsichtsbehörde dies gemäß §122 GO die o. g. Ratsentscheidung zu beanstanden und eine "aufschiebende Wirkung" zu veranlassen.
Begründung:
- Eine "frühzeitige Unterrichtung der Einwohner" (§ 23 GO) erfolgte nicht. Selbst der Rat erhielt im Vorfeld dieser politischen Entscheidung keinen Beschlussvorschlag. Auch nach der Schulausschusssitzung wurde der Grundschulstandort immer noch als "N.N." bezeichnet. Die Niederschrift des Schulausschusses ging bei mir als Fraktionssprecher erst nach der Ratssitzung am 23.09.2010 mit der Ratspost ein. Grundlage des Ratsbeschlusses war somit lediglich ein "mündlicher Bericht" des Bürgermeisters.
- In diesem Zusammenhang ist auch zu überprüfen, ob gegen allgemeine Haushaltsgrundsätze (§ 75 GO) verstoßen wurde. Vom Schulausschuss ging diese weit reichende politische Entscheidung direkt in den Rat. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Blomberg erhielt keine Möglichkeit darüber zu beraten, ob es sich um eine "wirtschaftliche, effiziente und sparsame" politische Entscheidung handelte. Die Aussage der SPD, man habe alle Standorte bereist - diese seien in einem guten Zustand - ist zu bezweifeln. U.E. gibt es deutliche Unterschiede: die Probleme hinsichtlich der Energieeffizienz des Gebäudes der Grundschule "Am Paradies" sind seit langem bekannt. Erschwerend kommt hinzu, dass Fördermittel nicht so fließen werden, wie dies ursprünglich angedacht war. Dabei war auch zu berücksichtigen, wenn hier investiert würde, dann müsste zwangsläufig auch die Kostenmiete / BIG steigen. Noch unver-ständlicher wird die politische Entscheidung, wenn man die unterschiedlichen Kostenmieten der Grundschulen miteinander vergleicht. Politisch wurden ferner andere Kostenfaktoren wie voraussichtliche Schülertransportkosten usw. außer Acht gelassen.
- Den Antrag der CDU, ob der Verdacht der Befangenheit von Entscheidungsträgern gegeben ist, unterstützen die FBvB. Diesen möchten wir ergänzen:
- Wegen der prognostizierten Schülerzahlen der Grundschule Istrup gab es keinen Grund für eine Schließung.
- Wie die LZ am 24.September berichtete, hat der SPD Landtags-abgeordnete, Jürgen Berghahn, festgestellt, "Am Ende hätten sich die Genossen im Rat der Fraktionsräson gebeugt." Daher sollte u. E. überprüft werden, welche personellen Beziehungen von Fraktionsvorsitzenden, o. ä. es zu den jeweiligen Grundschulen gab.
Günter Simon
Fraktionssprecher
04.05.2010: Erläuterung der verschiedenen Varianten der Entwicklung der Grundschulstandorte im Hauptausschuss 5/2010 am Dienstag, den 11.05.2010. Entscheidungen zur Blomberger Grundschulsituation so lange vertagen, bis die Auswirkungen der Landtagswahl NRW rechtsverbindlich geklärt sind.
Sehr geehrte
Damen und Herren,
die FBvB beantragen,
02.03.2010: Antrag der FBvB, zu überprüfen, ob sich bei den Blomberger Kläranlagen mit "Faulgas Geld verdienen" lässt
Sehr geehrte Damen und Herren,
die FBvB beantragen, zu überprüfen, ob sich bei den Blomberger Kläran-lagen mit "Faulgas Geld verdienen" lässt.
Bei einer günstigen Kosten-Nutzenrechnungsprognose sind kurzfristig ent-sprechende Schritte zur Realisation einzuleiten.Begründung:
- Die SPD in Horn-Bad Meinberg hatte einen Antrag gestellt, die Nutzung von Faulgas für die Energiegewinnung zu nutzen und dies durch einen Gutachter untersuchen zu lassen.
- Im LZ-Artikel vom 27./28.02.2010 hieß es "Ein ´renommiertes Unternehmen´ hat ein entsprechendes Gutachten kostenfrei angeboten".
Günter Simon
Fraktionssprecher
22.02.2010: Antrag der FBvB, eine Prioritätenliste des Solarflächenkatasters für die öffentlichen Dachflächen der Stadt Blomberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
die FBvB beantragen, eine Prioritätenliste des Solarflächenkatasters für die öffentlichen Dachflächen zu erstellen und kurzfristig Schritte zur Realisation einzuleiten. Hierzu sollten alle städtischen Gebäude zunächst hinsichtlich der Eignung erfasst sein. Im Rahmen der Prioritätenliste sind dann zunächst die Gebäude voranzustellen, die den größten Kosten- Nutzen- Effekt versprechen und auch hinsichtlich der Statik keine größeren Investitionen verlangen. Parallel dazu sollte seitens der BvB und der Sparkasse darüber entschieden werden, dass durch weitere Sondersparbriefe zusätzliche Photovoltaikanlagen kurzfristig realisiert werden.
Begründung:
- Die Unterhaltung der städtischen Gebäude ist ein erheblicher Kostenfaktor im Haushalt der Stadt Blomberg. Durch Photovoltaikanlagen lassen sich Einnahmen erzielen und damit auch Kosten reduzieren, ohne dass der Steuerzahler belastet wird.
- Die ersten "Blomberger Prima-Klima-Sparbriefe" waren nach Auskunft der Stadtsparkasse schon kurz nach der Veröffentlichung in der LZ vom 27.01.2010 anscheinend vergriffen, obwohl diese laut LZ auf die Stromkunden der BvB begrenzt waren. Letzteres wird in der Äußerung des BvB Geschäftsführers Begemann deutlich: "Somit haben die Kunden es mit ihrer Beteiligung ein Stück weit in der Hand, in welcher Größenordnung die BvB in den Klimaschutz in Blomberg investieren."
- Die Beschrankung auf BvB Kunden halten wir seitens der FBvB für rechtlich - aber auch wirtschaftlich - bedenklich, da durch diese Vorgaben die Anzahl der Bürgerbeteiligungen reduziert wird. Da auch die Sparkasse hierzu ihren Beitrag leistete sei die Frage erlaubt, ob es vertretbar ist, dass deren Kunden anscheinend benachteiligt wurden.
- Vor diesem Hintergrund ist auch zu klären, ob durch derartige Beschränkungen nicht auch eine Chance seitens der BvB und der Stadtparkasse vertan wird, neue Kunden zu gewinnen.
- Da Blomberg sich in den letzten Jahren für den Klimaschutz einsetzt und am "Energy award" beteiligte, liegt es nahe, derartige Sparbriefe für alle Interessenten aufzulegen, um kurzfristig möglichst viele Projekte zu finanzieren.
- Hierfür spricht auch die derzeitige Diskussion um die Kürzung von Subventionen der Solarstromerzeugung.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Simon
Fraktionssprecher
20.02.2010: Antrag der FBvB, die rote Liste des Kämmerers und die Vorschläge des Gemeindeprüfungsamts weiter zu beraten
Sehr geehrte Damen und Herren,
die FBvB beantragen, dass der Kämmerer / Bürgermeister einen aktuellen Sachstandsbereicht über den Stand der Abarbeitung der "roten Liste" und der Sparvorschläge des Gemeindeprüfungsamts gibt und weitere Beratungen veranlasst.
Begründung:
- Angesichts der derzeitigen Haushaltssituation unserer Stadt erscheint es sinnvoll, dass die bisherigen Einsparvorschläge noch einmal überprüft werden, bevor die Steuerzahler mit höheren Gebühren konfrontiert werden
- Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, stellte in seinem Vortrag "Aktuelles aus der Verbandsarbeit / Sitzungen der Arbeitsgemeinschaften des StGB NRW im Winter 2010" fest, dass das Hauptproblem der Finanzen von Städten und Gemeinden dramatisch ist. In diesem Zusammenhang stellt er auch fest, "unser Hauptproblem liegt gar nicht so sehr auf der Einnahmenseite, sondern vor allem auf der Ausgabenseite. Zu den Einnahmeeinbrüchen kommen explodierende Ausgaben für Pflichtaufgaben. Diese Scherenentwicklung zerreißt uns."(S.6).
- Die FBvB hatten sich z.B. gegen eine abschließende Beratung der Kosten von Dorfgemeinschaftshäusern und Begegnungsstätten ausgesprochen (jährliche laufende Kosten - ohne Investitionen: mehr als ¼ Millionen Euro). In diesem Zusammenhang ist auch die Kosten-Nutzenrechnung relevant.
- Seitens der Verwaltung ist daher zu erläutern, ob und mit wem Mietverträge abgeschlossen wurden. In diesem Kontext ist ferner zu erläutern, wer die Einrichtungen wie oft und wie lange nutzt, in welchem Umfang Kinder- und Jugendarbeit betrieben wird und welche Kostenbeteiligungen es gibt.
- Seitens der Verwaltung ist auch zu klären, ob durch diese Mietverträge aus "freiwilligen Leistungen" "Pflichtaufgaben" wurden.
- Die BIG ist ein "Eigenbetrieb" und muss daher u. E für eine "betriebswirtschaftliche" Verwaltung der Immobilien und Grundstücke sorgen.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Simon
Fraktionssprecher
08.02.2010: Antrag der FBvB auf Änderung des Winterdienstes
Sehr geehrte Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
die FBvB beantragen, den Winterdienstplan wie folgt zu ändern, bzw. zu ergänzen:
"Bei länger andauernden Frostperioden und großen Schneemassen werden auch die Straßen der Kategorie II und III, sowie die innerstädtischen Parkplätze und Seitenstreifen von Schnee und Eis befreit."
Begründung:
Den Winter 2009/2010 kann man schon jetzt als außergewöhnlich bezeichnen. Weder die lang anhaltende Frostperiode, noch die großen Schneemassen waren wir aus den letzten Jahren gewöhnt.
Dementsprechend treten auch jetzt Allerortens Probleme mit den teils bereits zur Eisflächen überfrorenen Schneemassen auf.
Auf den Straßen der Kategorie III treten durch die immer noch auf den Straßen liegenden Schneemassen in Verbindung mit dem ständigen Antauen und Wiedereinfrieren der Schneemassen ständig neue für Fußgänger und Fahrzeugführer gleichermaßen gefährliche Eisformationen auf. Die Kliniken sind bereits voll mit Glätteopfern (LZ vom 09.02.10). Rettungs- und Sozialdienste werden bei ihrer Tätigkeit behindert. Mülltonnen werden nicht, oder verspätet abgefahren. In einem hier bekannten Fall wurde ein gehbehinderter alter Mann über Tage nicht von Essen-auf-Rädern beliefert, da sich die Auslieferungsfahrer unter Hinweis auf die Beschädigungsgefahr für ihr Auto weigerten die Kategorie III-Straße anzufahren.
Auf die Einschätzung der Blomberger Feuerwehr der Gefährlichkeit dieser Situation (LZ vom 08.02.10) wird hingewiesen.
Die Innenstadtparkplätze sind nur noch teilweise nutzbar, weil nicht geräumt. Die Gehwege und Randstreifen, aber auch der Marktplatz sind mit Eisflächen übersät. Dies stellt für Fußgänger, insbesondere für alte Menschen und Behinderte ein hohes Gefahrenpotenzial dar. An die berechtigte Beschwerde der Marktbeschicker des Wochenmarktes wird erinnert (LZ vom 06.02.10).
Nahezu sämtliche städtische Straßen sind durch die rechts und links der Fahrbahnen aufgehäuften Schnee- und Eismassen verengt. Hierdurch entstehen besonders im Begegnungsverkehr nicht unerhebliche Gefahren. Wie in der LZ (LZ vom 08.02.10) zu lesen war, hat sich die Stadt Oerlinghausen aufgrund dieser Gefahrenlage im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht bereits dazu entschlossen einzelne Straßen als Einbahnstraße auszuschildern.
Der Neuordnung des Winterdienstes in Blomberg lagen notwendige und nachvollziehbare Einsparungsüberlegungen zugrunde. Die grundsätzliche Einteilung und Bearbeitung der Straßen soll deshalb durch diesen Antrag nicht infrage gestellt werden. Eine zeitnahe Räumung und Streuung aller Straßen der Kategorie II und III nach jedem Schneefall wird auch von der FBvB-Fraktion in der der gegebenen Haushaltslage leider für nicht leistbar gehalten. Und dies auch unter dem Aspekt, dass die Anwohner dieser Straßen gleiche Grundsteuern zahlen, wie die Anwohner der priorisierten Kategorie I und damit eigentlich denselben Leistungsanspruch an die Stadt haben.
Öffentliche Straßen und Wege müssen aber grundsätzlich in längerdauernden Frostperioden gefahrlos nutzbar gehalten, oder aber gesperrt werden. Dies gebietet die Verkehrssicherungspflicht der Stadt. Auch die von allen politisch Verantwortlichen gewollte Förderung der Innenstadt wird ad absurdum geführt, wenn ein Großteil der Parkplätze und Gehwege über Wochen und Monate nicht, oder zumindest nicht gefahrlos nutzbar sind.
Insbesondere in Phasen, in denen es tagelang zu keinen Neuschnee- und Glatteislagen und den damit verbundenen Tätigkeiten des Baubetriebshofes kommt, sollte die Grundräumung aller Straßen und Wege nahezu kostenneutral zu realisieren sein.
Mit freundlichen Grüßen
H.-J. Färber
stellv. Fraktionssprecher