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Politisches - Anträge

Auf dieser Seite informieren wir sie über die wichtige Anträge, die wir im Rahmen unserer politischen Arbeit im Stadtrat gestellt haben

06.03.2012: Antrag an den Herrn Bürgermeister, Klaus Geise, in der nächsten Haupt- / Finanzausschusssitzung die hohe Rücklagenbildung des KRZ zu erläutern

Die FBvB beantragen, in der nächsten Haupt- / Finanzausschusssitzung die hohe Rücklagenbildung des KRZ zu erläutern. Dabei sollte über den derzeitigen Stand und die Funktion / geplante Ausgaben berichtet werden. Ferner ist zu erläutern, welchen Anteil die Stadt Blomberg an dieser Rücklage hat.

Begründung:

Günter Simon
Fraktionssprecher

21.02.2012: Antrag auf rechtsverbindliche Information in der nächsten Haupt- / Finanzausschusssitzung über alle von der Stadt Blomberg eingegangenen Bürgschaftsverpflichtungen

Die FBvB beantragen, dass durch den Bürgermeister in der nächsten Haupt- / Finanzausschusssitzung detailliert Auskunft erteilt wird:

Begründung:


Günter Simon
Fraktionssprecher

Nachtrag:
In der 19. Sitzung des Hauptausschusses, vom 21.03.2012, wurde seitens der Verwaltung mitgeteilt:

"Die Stadt Blomberg hat folgende Bürgschaften übernommen:
Tennisclub 'Blau - Weiß Herrentrup' in Höhe von seinerzeit 100.000 DM = 51.129,19 Euro (seit 1997), Blomberger Versorgungsbetriebe GMbH in Höhe von 4.992.164,52 Euro.
…Die mit einer städtischen Bürgschaft versehenen Kredite haben eine durchschnittliche Laufzeit von etwa 25 Jahren…."

26.01.2012: Antrag der FBvB,
1. auf die Testphase einer neuen Verkehrsregelung in der Innenstadt zu verzichten und
2. die Stadtverwaltung und das Planungsbüro zu beauftragen, nach sinnvollen Alternativen zu suchen

Die FBvB beantragen, 1. auf die Testphase einer neuen Verkehrsregelung in der Innenstadt zu verzichten und 2. die Stadtverwaltung und das Planungsbüro zu beauftragen, nach sinnvollen Alternativen zu suchen und diese - abgestimmt mit den betroffenen Einzelhändlern, Gastronomen und BürgerInnen im Ausschuss Bauen und Umwelt - vorzustellen

Begründung:

  1. Die FBvB lehnen eine Einbahnstraßenregelung Kurzer Steinweg / Heutorstr. - sowie die gleichzeitig geplante Testphase - ab. Wir nehmen die Bedenken der Einzelhändler und Gastronomen ernst, daher unterstützen wir ihre Vorschläge. Als Bürgerinnen und Bürger sollten wir uns auch fragen, ob wir angesichts der Bedenken der Einzelhändler / Gastronomen den Vorschlag der Politik unterstützen können.
  2. Die FBvB halten die Vorschläge für bedenklich - insbesondere auch zum Busverkehr. Die Linienführung der Busse muss in Rücksprache mit den betroffenen Busunternehmen überprüft und gegebenenfalls geändert werden.

Günter Simon, Fraktionssprecher

20.11.2011: Antrag zur Ändernung der Gestaltungssatzung hinsichtlich der Nutzung von Solaranlagen

Antrag der FBvB, den vorliegenden Entwurf der Gestaltungssatzung hinsichtlich der Nutzung von Solaranlagen zu ändern

Sehr geehrte Damen und Herren,
die FBvB lehnen den Entwurf der Gestaltungssatzung in der vorliegenden Fassung ab und beantragen, die Passagen bezüglich der Solar- und Fotovoltaikanlagen so zu ändern, dass diese auch im Altstadtbereich möglich sind. Dabei könnte die Satzung von Lemgo als Beispiel dienen.

Begründung:

Der Entwurf der Gestaltungssatzung ist nicht zeitgemäß und entspricht nicht den jahrelangen Bemühungen der Stadt Blomberg Energie zu sparen und re-generative Energien statt Atomstrom zu fördern.
Beim derzeitigen Satzungsentwurf entstehen Ungleichbehandlungen unserer Bürgerinnen und Bürger.
Ferner sind u. E. Häuser in den Altstadtbereichen schlechter zu vermarkten.
Erste Städte wie Lemgo haben bereits den Schritt in die richtige Richtung ge-tan.
Ferner meinen wir seitens der FBvB, dass diese Einschränkungen im Wider-spruch zu dem von der Stadt mitgetragenen Solarkataster, das auch im Be-reich der Gestaltungssatzung solche Nutzungspotentiale aufführt.

Günter Simon
Fraktionssprecher

11.04.2011: Antrag zur Weiterentwicklung der "erneuerbaren" Energien in Blomberg

  1. die Stadt/der Energiebeauftragte/Bauamt /BVB erstellen ein Gesamtkataster evtl. geeigneter - nicht nur städtischer Flächen- und kontaktieren/beraten die Eigentümer, ob Interesse besteht, diese Flächen selbst oder durch Dritte für Fotovol-taik/erneuerbare Energien nutzbar zu machen.
    Die Ergebnisse werden in Art eines Baulückenkatasters öffentlich zur Verfü-gung gestellt und verbreitet.
  2. Bei der Erarbeitung und Umsetzung sollten von vornherein interessierte oder kundige Bürger/Gruppen/Multiplikatoren einbezogen werden, insbesondere auch bei der Projektierung von größeren Anlagen mit dem Ziel eines breiten Bürgerengagements und der Möglichkeit der Anteilsbildung in genossenschaftlicher Form
  3. bei bestehenden BEBAUUNGSPLÄNEN/ sonstigen Bau gestaltenden Satzungen wird sukzessiv geprüft, ob sie Festsetzungen enthalten, die gewollt oder ungewollt die Errichtung solcher Anlagen verhindern (Flächennutzungen, Dachaufbauten, Dachschrägen Materialvorschriften etc.) und zweckentsprechende Änderungen durchgeführt.
  4. Bei künftig zu erstellenden Satzungen bzw. bei im Verfahren befindlichen Satzungen werden die unter 2. genannten Punkte beachtet und auch die Hauptfirstrichtungen entsprechend ausgestaltet.
  5. bei Bauberatungen, Bauanträgen, Bauvoranfragen werden Antragsteller auf die Möglichkeiten der erneuerbaren Energien hingewiesen und seitens der Verwaltung restriktive Interpretationen des Baurechts nicht angewandt.
  6. Entsprechendes wird auch für die Möglichkeiten der Kraft-Wärmekopplung/ Nahwärmeversorgung/Energieinseln und -verbünden beachtet
  7. Die Verwaltung/BVB stellt zusammenfassend für das gesamte Stadtgebiet dar, ob und in welchem Umfange in 1.-5. beantragten Maßnahmen bereits so oder ähnlich ins Werk gesetzt sind.
  8. Die Stadt sucht das Gespräch mit den lokalen Kreditinstituten mit dem Ziel, diese zur Auflage von zweckfördernden Finanzierungs- / Refinanzierungsin-strumenten zu veranlassen, insbesondere auch, was die Besicherungsmöglichkeiten in der Substanz der zu errichtenden Anlagen betrifft.

mit dem Ziel der lokalen/regionalen Energieselbstversorgung bei möglichst geringem Flächen- Landschafts- und Ressourcenverbrauch.

Begründung:

Die aktuellen Geschehnisse zeigen- nicht zum ersten Mal- deutlich, dass die Stromerzeugung nicht den Großanlagenbetreibern überlassen bleiben darf, da die Kapitalinteressen immer wieder die Sicherheits- und Versor-gungsbedürfnisse der Bevölkerung dominieren.
Die Möglichkeiten der Energieerzeugung, Einspeisung und Verteilung vor Ort sind seit vielen Jahren gegeben und sollen endlich verstärkt umgesetzt wer-den. Anfänge sind in den letzten Jahren gemacht, haben aber noch nicht die anzustrebende Breitenwirkung und Erzeugungskapazität.
Die dezentrale Erzeugung wird die Speicherung und auch Verteilung von Energie erleichtern und sicherer machen, den angekündigten massiven Ausbau von Kabeltrassen und Groß- und Größer -Anlagen vermeiden helfen und den Abfluss der Erlöse aus der Region in die Kassen der Konzerne unterbinden.
Die Preise für Module und Zubehör der Fotovoltaik sind in den letzten zwei Jahren um 60-70% gesunken, so dass Strom aus Sonne nicht TEURER sein muss als der "Normalstrom". Die Aktivierung von Dach- und Fassadenflächen an bestehenden Gebäuden sowie von Freiflächen bereits bebauter Grundstücke wird den Landschaftsverbrauch durch Groß-Solaranlagen, Windkraft und Monokulturen für Groß-Biogasanlagen reduzieren. Dezentrale, im Verbund wirkende Kraft-Wärmekopplung wird zu diesem Effekt beitragen.
Es war und ist Anliegen dieses Antrags, die "erneuerbaren" Energien voran-zutreiben und diese auf breiter Basis in der Einwohnerschaft zu verankern, so dass möglichst viele daran Anteil haben können und sollen und die nachteiligen Auswirkungen großindustrieller Energieerzeugung zu vermieden werden.

Günter Simon
Fraktionssprecher

29.03.2011: Antrag zur Geschäftsorndung des "Runden Tisches"

An den Moderator des Runden Tisches Grundschulen im Blomberg
und die benannten Mitglieder

Antrag zur Geschäftsordnung

Ich beantrage, dass der Runde Tisch sich zu Beginn der Sitzung auf eine Geschäftsordnung einigt, um zukünftige Unstimmigkeiten zumindest hinsichtlich der Ladungsfristen, Stellvertretern und zukünftigen Mitgliedern zu vermeiden:

Begründung:

Günter Simon
Fraktionssprecher

10.02.2011: Anfrage: Auswirkungen für Blomberg nach Einschränkungen für kommunale Eigenbetriebe?

Anfrage der FBvB an den Bürgermeister, die Stadtverwaltung, die BIG,
den Hauptausschuss und den Rat.

Sehr geehrte Damen und Herren,
die FBvB hatten in der letzten Sonderratssitzung bereits angefragt, ob das aktuelle Bundesverwaltungsgerichtsurteil, das Einschränkungen bei Grünstückserschließungen für kommunale Eigenbetriebe beinhaltet, Auswirkungen für Blomberg hat.
Wir bitten um Information und Beratung in den betroffenen Gremien.
Begründung:
Als Anlage füge ich eine Kopie der Seite 32 aus "Haus und Grund, 1-2/2010" bei, um die Recherche zu erleichtern.

Günter Simon
Fraktionssprecher

01.12.2010: Antrag der FBvB, den Konsortialvertrag Lippe Tourismus & Marketing AG durch einen "Geschäftsbesorgungsvertrag" kurzfristig zu präzisieren

Sehr geehrte Damen und Herren,

die FBvB beantragen, den Bürgermeister und die Stadtverwaltung zu beauftragen, den Konsortialvertrag Lippe Tourismus & Marketing AG durch einen "Geschäftsbesorgungsvertrag" kurzfristig zu präzisieren und im Rahmen der Haushaltsberatungen zu überprüfen.

Begründung:

Der Rat der Stadt Blomberg hat in seiner Sitzung 11/2010 vom 18.11.2010 einstimmig beschlossen, dass der Konsortialvertrag mit der Lippe Tourismus & Marketing AG trotz der Neustrukturierung weiterhin finanziell mit 4500 bis 5000 Euro unterstützt wird.
Die FBvB haben angesichts der Aktivitäten / Veröffentlichungen der Lippe Touristik & Marketing AG den Verdacht, dass unsere Stadt weniger berücksichtigt wird als andere beteiligte Städte und Kommunen, die anscheinend vorsorglich "Geschäftsbesorgungsverträge" abgeschlossen hatten.
Seitens der FBvB fragen wir uns auch, weshalb bei der "Ausweitung der Geschäftsbeziehungen
- Industriepark Lippe - lediglich Horn-Bad Meinberg genannt wird.


Günter Simon
Fraktionssprecher

22.10.2010: Eil-Antrag: Änderung Ihrer Befangenheitsabfrage vom 07.10.2010

Sehr geehrte Herr Bürgermeister,

die FBvB-Fraktion beantragt die laufende Abfrage wie folgt zu ändern:

"Teilen Sie mir bitte bis zum ...… schriftlich mit, ob Sie als Ratsmitglied und/oder die in § 31 GO NW genannten Personen (Angehörige) Bezugspunkte zu einer der Grundschulen im Gemeindegebiet Blomberg haben, oder zum Zeitpunkt der Ratsentscheidung hatten."

Begründung:

Mit Schreiben vom 07.10.2010 teilen Sie mit, dass die Kommunalaufsicht Sie aufgefordert hat, die Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses zur Nichtbildung einer Eingangsklasse in der Grundschule Istrup zum kommenden Schuljahr wegen möglicher Befangenheit einzelner Ratsmitglieder in eigener Zuständigkeit zu prüfen.

Im selben Schreiben fragen Sie bei den Ratsmitgliedern ab, ob diese selbst oder deren Angehörige Bezugspunkte zur Grundschule Istrup haben. Bezugspunkte zu den anderen Grundschulen im Gemeindegebiet werden nicht abgefragt.

Gemäß § 31 GO NW, darf der zu ehrenamtlicher Tätigkeit oder in ein Ehrenamt Berufene weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit,

  1. ihm selbst
  2. einem seiner Angehörigen
  3. einer vom ihm kraft Gesetzes oder kraft Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person

einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Unmittelbar ist der Vorteil oder Nachteil, wenn die Entscheidung eine natürliche oder juristische Person direkt berührt.

Die Tagesordnung der Ratssitzung vom 16.09.2010 nannte die Grundschule in Istrup nicht namentlich, sondern ließ mit der Formulierung "An der Grundschule NN wird zum Schuljahr 2011/2012 keine Eingangsklasse mehr gebildet." alle Möglichkeiten offen.
Erst die Tischvorlage und Präsentation der SPD-Fraktion benannte als zu schließende Schule die Grundschule in Istrup.
Die dann erfolgte Mehrheitsentscheidung der SPD/FDP-Fraktion hat demnach auch nicht nur nachteilige Folgen für den Bestand der Grundschule in Istrup, sondern auch unmittelbar vorteilige Folgen für alle anderen Grundschulen im Gemeindegebiet, weil diese zumindest im nächsten Jahr noch Eingangsklassen bilden dürfen.
Ihre nun vorliegende Anfrage greift deshalb zu kurz, da sie vorteilige Folgen für Ratsmitglieder oder deren Angehörige mit Bezugspunkten zu den anderen vier Grundschulen im Gemeindegebiet nicht erfasst.
Gerade derartige vorteilige Folgen könnten aber die Befangenheit gem. § 31 GO NW von einzelnen Ratsmitgliedern bei der Ratssitzung vom 16.09.2010 begründen.
Wir fordern Sie deshalb auf die Anfrage, im Rahmen Ihrer Amtsverpflichtung zur sachgemäßen Erledigung der Ihnen übertragenen Aufgaben, entsprechend zu ändern, bzw. zu erweitern.

H.-J. Färber
stellvertr. Fraktionssprecher

05.10.2010: Beschwerde über die Entscheidung des Rates der Stadt Blomberg (Sitzung Nr. 10/2010 vom 16.09.2010 - TOP 2 "Entwicklung der Grundschulstandorte in Blomberg") und Antrag auf eine rechtsverbindliche Klärung des Sachverhalts mit aufschiebender Wirkung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die FBvB reichen hiermit Beschwerde gegen die Ratsentscheidung der Mehrheitsfraktionen von
SPD / FDP der Stadt Blomberg, den Grundschulstandort Istrup zu schließen ein (Sitzung Nr. 10/2010 vom 16.09.2010 - TOP 2 "Entwicklung der Grundschulstandorte in Blomberg") und beantragen eine kurzfristige rechtsverbindliche Klärung des Sachverhalts. Wegen der offensichtlichen Unstimmigkeiten beantragen wir - bis zur rechtlichen Klärung des Sachverhalts - ferner vom Recht der Aufsichtsbehörde dies gemäß §122 GO die o. g. Ratsentscheidung zu beanstanden und eine "aufschiebende Wirkung" zu veranlassen.

Begründung:

  1. Eine "frühzeitige Unterrichtung der Einwohner" (§ 23 GO) erfolgte nicht. Selbst der Rat erhielt im Vorfeld dieser politischen Entscheidung keinen Beschlussvorschlag. Auch nach der Schulausschusssitzung wurde der Grundschulstandort immer noch als "N.N." bezeichnet. Die Niederschrift des Schulausschusses ging bei mir als Fraktionssprecher erst nach der Ratssitzung am 23.09.2010 mit der Ratspost ein. Grundlage des Ratsbeschlusses war somit lediglich ein "mündlicher Bericht" des Bürgermeisters.
  2. In diesem Zusammenhang ist auch zu überprüfen, ob gegen allgemeine Haushaltsgrundsätze (§ 75 GO) verstoßen wurde. Vom Schulausschuss ging diese weit reichende politische Entscheidung direkt in den Rat. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Blomberg erhielt keine Möglichkeit darüber zu beraten, ob es sich um eine "wirtschaftliche, effiziente und sparsame" politische Entscheidung handelte. Die Aussage der SPD, man habe alle Standorte bereist - diese seien in einem guten Zustand - ist zu bezweifeln. U.E. gibt es deutliche Unterschiede: die Probleme hinsichtlich der Energieeffizienz des Gebäudes der Grundschule "Am Paradies" sind seit langem bekannt. Erschwerend kommt hinzu, dass Fördermittel nicht so fließen werden, wie dies ursprünglich angedacht war. Dabei war auch zu berücksichtigen, wenn hier investiert würde, dann müsste zwangsläufig auch die Kostenmiete / BIG steigen. Noch unver-ständlicher wird die politische Entscheidung, wenn man die unterschiedlichen Kostenmieten der Grundschulen miteinander vergleicht. Politisch wurden ferner andere Kostenfaktoren wie voraussichtliche Schülertransportkosten usw. außer Acht gelassen.
  3. Den Antrag der CDU, ob der Verdacht der Befangenheit von Entscheidungsträgern gegeben ist, unterstützen die FBvB. Diesen möchten wir ergänzen:
    • Wegen der prognostizierten Schülerzahlen der Grundschule Istrup gab es keinen Grund für eine Schließung.
    • Wie die LZ am 24.September berichtete, hat der SPD Landtags-abgeordnete, Jürgen Berghahn, festgestellt, "Am Ende hätten sich die Genossen im Rat der Fraktionsräson gebeugt." Daher sollte u. E. überprüft werden, welche personellen Beziehungen von Fraktionsvorsitzenden, o. ä. es zu den jeweiligen Grundschulen gab.

Günter Simon
Fraktionssprecher

04.05.2010: Erläuterung der verschiedenen Varianten der Entwicklung der Grundschulstandorte im Hauptausschuss 5/2010 am Dienstag, den 11.05.2010. Entscheidungen zur Blomberger Grundschulsituation so lange vertagen, bis die Auswirkungen der Landtagswahl NRW rechtsverbindlich geklärt sind.

Sehr geehrte Damen und Herren,
die FBvB beantragen,

  1. die verschiedenen Varianten der Entwicklung der Grundschulstandorte im Hauptausschuss 5/2010 am Dienstag, den 11.05.2010 seitens der Verwaltung zu erläutern,
  2. die Entscheidungen zur Blomberger Grundschulsituation solange zu vertagen und den der-zeitigen Status unserer Grundschulen beizubehalten, bis die Auswirkungen der Landtagswahl NRW rechtsverbindlich geklärt sind.
Begründung:
  1. Im Schreiben der Stadtverwaltung vom 30. April 2010 / Ki - TOP 3 wurde den Fraktionsvorsitzenden mitgeteilt, "Diese Sitzungsunterlage ist zwischenzeitlich in Teilen überholt und kann in der vorgelegten Form nicht mehr als Beratungsunterlage genutzt werden." Von den bisher diskutierten sieben Varianten wurden zwei als "nicht genehmigungsfähig" (V I und II) eingestuft, eine Stellungnahme der Variante VI liegt seitens der Stadt Horn-Bad-Meinberg nicht vor, die Varianten III, (ggf. IV), Variante V und Variante VII sind mit Einschränkungen genehmigungsfähig. Hinsichtlich der derzeitigen Ausführungen fehlen die Begründungen. Wir begrüßen es, dass die Verwaltung keinen Beschlussvorschlag vorgelegt hat, da eine "aktualisierte Tischvorlage" wegen der Tragweite dieser politischen Entscheidungen in den Fraktionen zu beraten ist.
  2. Die Bezirksregierung beurteilt Sachverhalte aufgrund Landespolitischer Rahmenbedingungen und versucht diese umzusetzen. Angesichts des derzeitigen Kopf-an-Kopf-Rennens von Schwarz-Gelb und Rot-Grün bei der anstehenden Landtagswahl und den eventuellen Auswirkungen auf die zukünftige Gestaltung von Grundschulen sollten die landespolitischen Vorgaben abgewartet werden. Bis dahin sollten die Grundschulen in ihrer derzeitigen Form Bestandsschutz haben.
Günter Simon
Fraktionssprecher

02.03.2010: Antrag der FBvB, zu überprüfen, ob sich bei den Blomberger Kläranlagen mit "Faulgas Geld verdienen" lässt

Sehr geehrte Damen und Herren,
die FBvB beantragen, zu überprüfen, ob sich bei den Blomberger Kläran-lagen mit "Faulgas Geld verdienen" lässt.
Bei einer günstigen Kosten-Nutzenrechnungsprognose sind kurzfristig ent-sprechende Schritte zur Realisation einzuleiten.

Begründung:

Günter Simon
Fraktionssprecher

22.02.2010: Antrag der FBvB, eine Prioritätenliste des Solarflächenkatasters für die öffentlichen Dachflächen der Stadt Blomberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

die FBvB beantragen, eine Prioritätenliste des Solarflächenkatasters für die öffentlichen Dachflächen zu erstellen und kurzfristig Schritte zur Realisation einzuleiten. Hierzu sollten alle städtischen Gebäude zunächst hinsichtlich der Eignung erfasst sein. Im Rahmen der Prioritätenliste sind dann zunächst die Gebäude voranzustellen, die den größten Kosten- Nutzen- Effekt versprechen und auch hinsichtlich der Statik keine größeren Investitionen verlangen. Parallel dazu sollte seitens der BvB und der Sparkasse darüber entschieden werden, dass durch weitere Sondersparbriefe zusätzliche Photovoltaikanlagen kurzfristig realisiert werden.

Begründung:

Mit freundlichen Grüßen

Günter Simon
Fraktionssprecher

20.02.2010: Antrag der FBvB, die rote Liste des Kämmerers und die Vorschläge des Gemeindeprüfungsamts weiter zu beraten

Sehr geehrte Damen und Herren,

die FBvB beantragen, dass der Kämmerer / Bürgermeister einen aktuellen Sachstandsbereicht über den Stand der Abarbeitung der "roten Liste" und der Sparvorschläge des Gemeindeprüfungsamts gibt und weitere Beratungen veranlasst.

Begründung:

Mit freundlichen Grüßen

Günter Simon
Fraktionssprecher

08.02.2010: Antrag der FBvB auf Änderung des Winterdienstes

Sehr geehrte Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

die FBvB beantragen, den Winterdienstplan wie folgt zu ändern, bzw. zu ergänzen:

"Bei länger andauernden Frostperioden und großen Schneemassen werden auch die Straßen der Kategorie II und III, sowie die innerstädtischen Parkplätze und Seitenstreifen von Schnee und Eis befreit."

Begründung:

Den Winter 2009/2010 kann man schon jetzt als außergewöhnlich bezeichnen. Weder die lang anhaltende Frostperiode, noch die großen Schneemassen waren wir aus den letzten Jahren gewöhnt.

Dementsprechend treten auch jetzt Allerortens Probleme mit den teils bereits zur Eisflächen überfrorenen Schneemassen auf.

Auf den Straßen der Kategorie III treten durch die immer noch auf den Straßen liegenden Schneemassen in Verbindung mit dem ständigen Antauen und Wiedereinfrieren der Schneemassen ständig neue für Fußgänger und Fahrzeugführer gleichermaßen gefährliche Eisformationen auf. Die Kliniken sind bereits voll mit Glätteopfern (LZ vom 09.02.10). Rettungs- und Sozialdienste werden bei ihrer Tätigkeit behindert. Mülltonnen werden nicht, oder verspätet abgefahren. In einem hier bekannten Fall wurde ein gehbehinderter alter Mann über Tage nicht von Essen-auf-Rädern beliefert, da sich die Auslieferungsfahrer unter Hinweis auf die Beschädigungsgefahr für ihr Auto weigerten die Kategorie III-Straße anzufahren.

Auf die Einschätzung der Blomberger Feuerwehr der Gefährlichkeit dieser Situation (LZ vom 08.02.10) wird hingewiesen.

Die Innenstadtparkplätze sind nur noch teilweise nutzbar, weil nicht geräumt. Die Gehwege und Randstreifen, aber auch der Marktplatz sind mit Eisflächen übersät. Dies stellt für Fußgänger, insbesondere für alte Menschen und Behinderte ein hohes Gefahrenpotenzial dar. An die berechtigte Beschwerde der Marktbeschicker des Wochenmarktes wird erinnert (LZ vom 06.02.10).

Nahezu sämtliche städtische Straßen sind durch die rechts und links der Fahrbahnen aufgehäuften Schnee- und Eismassen verengt. Hierdurch entstehen besonders im Begegnungsverkehr nicht unerhebliche Gefahren. Wie in der LZ (LZ vom 08.02.10) zu lesen war, hat sich die Stadt Oerlinghausen aufgrund dieser Gefahrenlage im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht bereits dazu entschlossen einzelne Straßen als Einbahnstraße auszuschildern.

Der Neuordnung des Winterdienstes in Blomberg lagen notwendige und nachvollziehbare Einsparungsüberlegungen zugrunde. Die grundsätzliche Einteilung und Bearbeitung der Straßen soll deshalb durch diesen Antrag nicht infrage gestellt werden. Eine zeitnahe Räumung und Streuung aller Straßen der Kategorie II und III nach jedem Schneefall wird auch von der FBvB-Fraktion in der der gegebenen Haushaltslage leider für nicht leistbar gehalten. Und dies auch unter dem Aspekt, dass die Anwohner dieser Straßen gleiche Grundsteuern zahlen, wie die Anwohner der priorisierten Kategorie I und damit eigentlich denselben Leistungsanspruch an die Stadt haben.

Öffentliche Straßen und Wege müssen aber grundsätzlich in längerdauernden Frostperioden gefahrlos nutzbar gehalten, oder aber gesperrt werden. Dies gebietet die Verkehrssicherungspflicht der Stadt. Auch die von allen politisch Verantwortlichen gewollte Förderung der Innenstadt wird ad absurdum geführt, wenn ein Großteil der Parkplätze und Gehwege über Wochen und Monate nicht, oder zumindest nicht gefahrlos nutzbar sind.

Insbesondere in Phasen, in denen es tagelang zu keinen Neuschnee- und Glatteislagen und den damit verbundenen Tätigkeiten des Baubetriebshofes kommt, sollte die Grundräumung aller Straßen und Wege nahezu kostenneutral zu realisieren sein.

Mit freundlichen Grüßen

H.-J. Färber
stellv. Fraktionssprecher


 

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