Politisches
Auf dieser Seite informieren wir sie über wichtige Themen aus unserer politischen Arbeit, z.B. über Anträge, Entscheidungen und Vorhaben.
Anträge an den Stadtrat und die Verwaltung finden sie hier.
09.02.2012: Haushaltsrede 2012
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
jede verantwortungsvolle Familie macht am Jahresende einen Kassensturz!
Wichtig sind dabei die Fragen, wie viel Geld haben wir, welche Investitionen sind notwendig, was können wir uns leisten und was benötigen wir für unsere Kinder und Enkelkinder, um deren Zukunft zu sichern.
Auch jeder verantwortungsvolle Unternehmer macht am Jahresende einen Kassensturz - meistens muss er durch eine Inventur seine Bestände klären.
Die Fragen sind ähnlich - vielleicht spielt die Frage nach Steuervorteilen / Abschreibungsmöglichkeiten eine größere Rolle.
Angesichts der mir vorliegenden Daten und Fakten frage ich mich als Fraktionssprecher der FBvB, Ehemann, Vater, Opa, auch, ob der vorliegende NKF-Haushaltsentwurf eine "politische Mogelpackung" ist und der vorgestellte Haushaltsplan der Stadt Blomberg 2012 "betriebswirtschaftlichen Bedingungen" entspricht.
Bereits in der Haushaltsberatung im Hauptausschuss hatte ich den Wirtschaftsprüfer auf das systemimmanente Problem städtische Haushaltspläne nach dem NKF hingewiesen: m. E. kann es nicht sein, dass die hohen Steuermehreinnahmen des Jahres 2011 von über 8 Millionen Euro im aktuellen Haushalt so wenig Berücksichtigung finden, weil sie bisher nicht wirtschaftlich überprüft wurden. Hinzu kommt die Tatsache, dass in den städtischen Eigenbetrieben sogar noch zeitversetzt - ein Jahr später - die betriebswirtschaftliche Kontrolle durchgeführt wird.
Das hat für unsere Stadt in der derzeitigen Situation erhebliche Folgen: wird geraten in die nächste Stufe des Haushaltssicherungskonzepts und müssen unseren Haushalt vom Kreis genehmigen lassen, die Ausgleichsrücklage reduziert sich um 814.413 Euro und nicht zuletzt müssen zum Ausgleich des Ergebnisplans sogar 7.015.191 Euro aus der allgemeinen Rücklage genommen werden.
Wegen dieser offensichtlichen Unzulänglichkeiten und Unsicherheiten der finanziellen Rahmenbedingungen werden wir seitens der FBvB dem Haushalt 2012 nicht zustimmen, zumal wir meinen, dass es auch im vorliegenden Plan Möglichkeiten gibt, die finanzielle Situation unserer Stadt zu verbessern.
Das möchte ich an zwei Beispielen erläutern. Unter TOP 8 soll die Stadt eine "Ausfallbürgschaft für die BvB in Höhe von1.500.000 Euro für die Maßnahme "Klärschlammveredlungsanlage" übernehmen. Seitens der FBvB halten wir dies für sinnvoll und doch werden wir dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen. In anderen Städten wie Schieder tauchen inzwischen Einnahmen für die städtischen Bürgschaften von Eigenbetrieben auf - in Blomberg ist das bisher nicht der Fall. Die FBvB hatten in der letzten Hauptausschusssitzung auf dieses Problem von Bürgschaften hingewiesen und die Beratung der Finanziellen Auswirkungen beantragt. Da entsprechende Daten fehlten, haben wir unseren Antrag zurückgezogen, nachdem zugesichert worden war, den Sachverhalt innerhalb dieses Jahres erneut zu beraten. In diesem Kontext sollte geklärt werden, ob sich durch entsprechende Abschreibungen der Eigenbetriebe Gebührenerhöhungen vermeiden lassen.
Da in Gebührenhaushalten eine benutzergerechte Abrechnung erfolgen muss, stellt sich die Frage, ob wir angesichts des Vorschlags des Gemeindeprüfungsamts diesen Sachverhalt aus heutiger Sicht nicht anders beurteilen müssen.
Angesichts der Finanzsituation unserer Stadt stellt sich aber auch die Frage, ob wir es uns derzeit leisten können, Ausgabenbereiche wie Begegnungsstätten weiterhin in dieser Höhe zu subventionieren und bei anderen Gebührenhaushalten wie den Friedhofsgebühren, der Grundsteuer, usw. an der Gebührenschraube zu drehen, um eine verursachergerechte Abrechnung zu erreichen.
Ein Problem, das uns auch bei zukünftigen Haushaltsberatungen zu denken geben sollte, sind die Kredite, die zur Liquiditätssicherung notwendig sind.
Wenn wir in Blomberg aber auch daran interessiert sind, einen politischen Handlungsrahmen zu haben, dann sollten wir uns gemeinsam überlegen, wie man die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Städte und Gemeinden ändern kann. Letzteres erscheint vor dem Hintergrund angekündigter Gesetzesänderungen besonders wichtig: So stellt sich für mich die Frage, weshalb soll eine "finanzstarke Gemeinde" verpflichtet werden "schwache Gemeinden" zukünftig zu unterstützen, obwohl die Bundes- / Landesregierung zunehmend eigene finanzielle Belastungen (z.B. Sozialbereich) nach unten weitergegeben haben. Trotzdem bedient man sich weiterhin der Zusatzeinnahmen des Solidarbeitrags. Angesichts der Aufgaben die unsere Stadt inzwischen an den Kreis delegiert hat ist es eine Verkürzung von Sachverhalten, auf die ständigen Erhöhungen der Kreisumlage zu schimpfen.
"Last not least" sollten wir uns im Rat der Stadt Blomberg fragen, was wir zur Zeit noch selber tun können, um eine Belastung zukünftiger Generationen zu vermeiden. Ein wichtiger Schritt besteht darin, das NKF vom Kopf auf die Füße zu stellen, um die Rahmenbedingungen zu ändern. Dafür sollten wir uns alle gemeinsam einsetzen.Trotz aller Kritik bedanken wir uns beim Kämmerer, der Stadtverwaltung und dem Bürgermeister, dass es dem Kämmerer gelungen ist, einen Haushalt vorzulegen, der ohne neue Kredite auskommt, obwohl während der diesjährigen Haushaltsberatungen zwischenzeitlich Kreditaufnahmen vorgeschlagen wurden und den Änderungsvorschlägen der Freien Bürger entspricht.
Günter Simon
FraktionssprecherNachträgliche Anmerkungen zur Haushaltsrede: Im meiner Haushaltsrede hatte ich den falschen Begriff "Klärschlammveredlungsanlage" verwandt, weil die Maßnahme in der Sitzungsunterlage des Rates der Stadt Blomberg (Nr. 22/2012 vom 09.02.2012) so benannt wurde, was zu Irritationen führte. Richtig ist der Begriff: "Klärschlammvererdungsanlage".
- Für mich als Fraktionssprecher der FBvB stellt sich nachträglich die Frage, ob angesichts falscher Fachtermini der Sitzungsunterlage der Ratsbeschluss TOP 8 "Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH" rechtskonform erfolgte.
- Ferner hatte ich unter TOP 10 "Anfragen von Ratsmitgliedern" die Frage gestellt, ob der Beschluss des Ausschusses "Bauen und Umwelt" (Sitzung 18/2012) bestehende Ratsbeschlüsse zur Linienführung der Busse in der Innenstadt rechtswidrig ignorierte.
10.02.2012
Günter Simon
Fraktionssprecher
19.10.2011: Dichtigkeitsprüfung - Blomberg Rat verlängert Fristen
Blomberger Rat hat in der Sitzung vom 05.10.2011 eine Verlängerung der Fristen für die Dichtigkeitsprüfung beschlossen.
Näheres erfahren Sie in dieser Zusammenstellung (Link).
Leider gilt das nicht für die frühzeitig betroffenen Ortsteile wie Brüntrup, usw. Hier wurden bereits Überprüfungen vorgenommen. Die Bewilligungsbescheide von Fördermitteln liegen vor und können bis zum angegebenen Termin beantragt werden, wenn die rechtlichen Vorgaben beachtet werden.
Trotz massiver Kritik des Haus- und Grundbesitzervereins, der Freien Wählergemeinschaften des Landes und der Bürgerinitiativen gegen die Dichtigkeitsprüfung in NRW sieht der Umweltminister Johannes Remmel (Bündnis 90 / die Grünen) "keine Alternative zur Dichtigkeitsprüfung" (LZ Nr. 242 vom 18.10.2011).
Die zahlreichen Proteste zeigen allerdings erste Erfolge, so gibt es für "geringe Schäden" keine Fristen, "die Beurteilung einer Notwendigkeit der Sanierung könne im Rahmen der wiederkehrenden Prüfungen erfolgen". Mittlere und schwere Schäden seien "grundsätzlich zu sanieren". (Vgl.: o. g. LZ).
Inzwischen kann man entsprechende Mängelbeispiele per Internet erfahren.
Damit ist aber u. E. immer noch nicht die Frage geklärt, ob die bisherigen Vorgaben des Landes NRW bei eventuellen Klagen überhaupt den rechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes entsprechen, weil es bisher lediglich in zwei Bundesländern gesetzliche Vorgaben zur Umsetzung der EU-Richtlinie gibt.
Die FBvB werden daher auch weiterhin die Aktivitäten der Gegner von Dichtigkeitsprüfungen unterstützen.Günter Simon
Fraktionssprecher
19.10.2011: Hoffnungen für die Grundschulen Istrup und am Paradies?
Die Mindestgrößen der Grundschulklassen sollen nach dem Willen von SPD, Grünen und CDU auf 15 Schüler sinken. Das ist zwar noch nicht gesetzlich beschlossen, aber der Trend ist klar.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, weshalb der Blomberger Bürgermeister in der LZ
Nr. 245 vom 21.10.2011 behauptet: "Der Vorstoß in Düsseldorf treffe auf Blomberg so gar nicht zu." Zur Unterstützung seiner Behauptung führt er an: "Die Verwaltungsrichterin hat gesagt: Blomberg hat zu viele Standorte, zu viele Klassen, zu wenig Schüler."Kommentar der FBvB:
Wenn sich die Rahmenbedingungen ändern, dann ist u. E. die Frage berechtigt, ob diese Behauptung angesichts der gegenwärtigen Diskussion überhaupt noch zutrifft.
In diesem Kontext stellt sich auch die Frage, ob bei kleineren Klassengrößen die Grundschule am Weinberg die zukünftigen Schülerinnen und Schüler unterbringen kann.Günter Simon
Fraktionssprecher
18.10.2011: Änderungen bei der Hundesteuer
Während die Kosten für die Haltung eines Hundes gleich blieben, stiegen die Steuern für zwei und mehr Hunde. Neu ist jedoch, dass Besitzer von gefährli-chen Hunden mit Wesensprüfung, die nach zwei Jahren wiederholt werden muss, den normalen Hundesteuersatz von 36,96 Euro zahlen.
Zukünftig kosten:
- zwei Hunde: 75 Euro (statt 55,20 Euro)
- drei und mehr Hunde: 150 Euro (statt 84 Euro)
- ein gefährlicher Hunde ohne Wesensprüfung: 408 Euro
- zwei oder mehr gefährliche Hunde ohne Wesensprüfung: 808 Euro (statt 504 Euro)
Günter Simon
Fraktionssprecher
12.09.2011: Landesregierung NRW bestätigt Schulpolitik der FBvB
Als Reaktion auf die bevorstehende Schließung von zwei Grundschulen in Blomberg schickte Walter Beumer von den Freien Bürgern von Blomberg am 14.07.2011 eine E-Mail mit folgender Anfrage an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen:
"Erst gings in Blomberg (und anderswo) um die Schließung EINER Schule. Nun gehts schon um zwei Schulen, und selbst, wenn nur EINE geschlossen würde, so dürften die eingesparten Betriebsmittel, oder auch andere vor Ort aufgebrachte/eingeworbene Mittel NICHT für die Aufstockung des Grundschullehrerbestandes verwendet werden. Dieses Fazit teilt die Schulaufsicht des Kreises mit.
Traurig, dass das Landeslehrerbedarfsberechnungsmodellgesetz "absolut" verstanden werden MUSS und es keine Alternative geben DARF.
Hier nix PPP?
Darüber sollte m. E. auf Landes- und Bundesebene nachgedacht werden, wenn denn schon die öffentliche Mittel nicht für einen anderen Berechnungsschlüssel ausreichen.
Kinder "Unter 3" werden mit Fördermitteln bedacht, die Berufsbildung und nachschulische Ausbildungsbefähigungs-un-reife wird mit Mitteln bedacht, und die über 6-jährigen müssen halt mehr zusammenrücken, in kleinere Klassen mit größeren Schülerzahlen, und sich auf ortsferne Wege machen. Auch ein bedauerlicher Struktur- und Qualitätsverlust.
Was in diesem Bereich eingespart wird, schlägt in weiterführenden Schulen als Durchhänger im Lern- und Sozialverhalten zu Buche, mit dem Ergebnis, dass NACH Schulzeitende, sei es Haupt- oder Realschule, die aus mangelnder Sozial- und Lernkompetenz resultierende Ausbildungsunfähigkeit mit Einsatz öffentlicher Mittel im Schnellverfahren bei diversen Bildungsträgern geheilt/übertüncht werden muss. Ausbildungsabbrüche sind vorprogrammiert.
Irgendwie muss es doch möglich sein, das zu erörtern. Denn wenn Schulen ohnehin geschlosssen werden, erübrigt sich die heiße Diskussion über Schulformen (Gesamt- , Gemeinschaft- , mit oder ohne den Begriff "Hauptschule etc.).
In einem Land, das für Freizeit, Massensport, andere "Events" und Stadt/Land/Gebietsmarketing u.v.a.m. Geld im Überfluss aktiviert.
Anderseits wurde Blomberg bisher seitens der Schulaufsicht ohnehin mit mehr Lehrern bedacht, als nach dem Schlüssel zulässig waren. Die müssten doch jetzt zumindest für andere Schulen des Kreisgebietes zur Verfügung stehen? Nicht nur eine Kreisaufsicht, auch eine Kreisübersicht -Schulentwicklungsplan auf Kreisebene- könnte hier hilfreich sein.Freundliche Grüße
Walter Beumer"Am 01.09.2011 erhielt Walter Beumer eine Antwort vom Ministerium für Schule und Weiterbildung:
"Sehr geehrter Herr Beumer,
die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hat Ihre E-Mail an das Ministerium für Schule und Weiterbildung als zuständige Ressort weitergeleitet.
Sie setzen sich für eine Stärkung von Grundschulen im ländlichen Raum ein. Auch der Landesregierung ist es wichtig, dass gerade die kleinen Schulkinder einen möglichst kurzen und sicheren Schulweg haben und eine Schule besuchen können, die gute Fördermöglichkeiten bietet. Schulen müssen jedoch finanzierbar bleiben; die dem Land zur Verfügung stehenden Ressourcen sind nicht unbegrenzt.
Bereits nach der jetzigen Rechtslage können kleine Schulen oft erhalten bleiben: Die kommunalen Schulträger sind grundsätzlich verpflichtet, durch
schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Danach ist eine gleichmäßige Unterrichtsversorgung für alle Grundschulen nur gewährleistet, wenn Grundschulen durchgängig mindestens zweizügig sind und jeweils durchschnittlich 24 Schülerinnen und Schüler je Klasse (Klassenfrequenzrichtwert) haben (Gesamtschülerzahl: 192).
Aufgrund der demografischen Entwicklung besteht in vielen Gemeinden Handlungsbedarf: Bereits in der letzten Legislaturperiode hat der Landesgesetzgeber diese Entwicklung und die hieraus erwachsene Problematik erkannt und mit der schulorganisatorischen Maßnahme des Grundschulverbundes in § 82 Abs. 3 Schulgesetz eine Möglichkeit zum Erhalt wohnortnaher Grundschulstandorte trotz zurückgehender Schülerzahlen geschaffen. Zur Erreichung angemessener Klassen- und Schulgrößen sollen Grundschulstandorte mit weniger als zwei Klassen pro Jahrgang, soweit der Schulträger ihre Fortführung für erforderlich hält, im Rahmen des § 82 Abs. 3 SchulG als Teilstandort in einen Grundschulverbund eingebracht werden.Für die einzelnen Standorte eines Grundschulverbundes gelten dabei die allgemeinen Vorschriften zu Mindestgrößen von Grundschulen nach § 82 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 SchulG. Demnach müssen die einzelnen Standorte eines Grundschulverbundes grundsätzlich mindestens eine Klasse pro Jahrgang haben (4 Klassen mit mindestens 18 Schülerinnen und Schülern). Im Durchschnitt der Standorte sollten im Verbund die Klassenfrequenzrichtwerte erreicht werden.
Die Verwendung des Wortes "sollen" im Gesetz bedeutet, dass die Kommunen bei der Ausübung ihres Planungsermessens vorrangig Grundschulverbünde in den Blick nehmen müssen. Nur soweit dies nicht möglich ist, können nach § 82 Abs. 2 SchulG einzügige Grundschulen selbstständig fortgeführt werden. In diesem Fall kann eine einzügige Grundschule ausnahmsweise mit nur zwei aufsteigenden, jahrgangsübergreifenden Klassen fortgeführt werden, wenn den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Grundschule mit mindestens einer Klasse pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann (§ 82 Abs. 2 Satz 2 SchulG).Welcher Schulweg "zumutbar" ist, muss dabei von der Gemeinde als Schulträger gegenüber der Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde nachvollziehbar dargelegt werden. Dabei werden die
Kriterien aus der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) zugrunde gelegt. Danach ist der Schulweg konkret für jeden Einzelfall zu beurteilen. Für
Grundschüler soll nach § 13 Abs. 3 SchfkVO bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine schultägliche Gesamtschulwegdauer von 1 Stunde inklusive der Fußwege zur Haltestelle nicht überschritten werden. Diese Vorgabe gilt bei der Einrichtung von Schülerspezialverkehren ("Schulbussen") nach § 14 Abs. 1 SchfkVO entsprechend. Ist die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Schülerspezialverkehren nicht möglich bzw. nicht zumutbar, so hat der Schulträger die Kosten für die Beförderung mit Privatfahrzeugen zu tragen. Im Regelfall erfolgt dann eine Erstattung einer Wegstreckenentschädigung in Höhe von 13 Cent je km Schulweg. Der Unterricht ist in diesem Fall gemeinsam mit anderen Schulen und, soweit erforderlich, durch zusätzliche Lehrerstellen sicher zu stellen (§ 82 Abs. 2 Satz 3 SchulG). An einem solchen Standort muss grundsätzlich eine Mindestgröße von 36 Schülerinnen und Schülern erreicht werden (Klasse 1/2 = mindestens 18 Schülerinnen und Schüler und Klasse 3/4 = mindestens 18 Schülerinnen und Schüler).In der Grundschule kann die Schulleitung im Aufnahmeverfahren ausnahmsweise eine Unterschreitung der Bandbreite für die Klassenbildung (18 bis 30) bis auf den Mindestwert von 15 zulassen, wenn sonst im Gebiet des Schulträgers unzumutbare Schulwege zu einer anderen Grundschule der gewählten Schulart entstehen (§ 6 Abs. 4 Satz 4 AVO zu § 93 Abs. 2 SchulG).
Zur Zumutbarkeit des Schulwegs gelten meine o. a. Ausführungen. Die Landesregierung hat entschieden, die durch den Rückgang der Schülerzahlen bis zum Jahre 2015 entstehenden demographischen Effekte im System Schule zu belassen und diese gezielt für die Qualitätsentwicklung, für pädagogische Innovationen und zur Verbesserung der Unterrichtssituation zu verwenden.
Die Landesregierung beabsichtigt, die demographischen Effekte im Rahmen einer fundierten Ressourcenplanung unter Berücksichtigung von bildungspolitischen Prioritätensetzungen und sozialräumlichen Gegebenheiten möglichst effizient einzusetzen. Bei diesen Überlegungen sind wichtige bildungspolitische Vorhaben wie beispielsweise der Ausbau des Ganztags in allen Schulformen, mehr Leitungszeit für Schulleitungen, längeres gemeinsames Lernen und die Umsetzung der inklusiven Beschulung angemessen zu berücksichtigen. In diesem Kontext prüft die Landesregierung zurzeit, ob Optimierungen möglich sind, die den Erhalt kleiner Grundschulstandorte künftig besser und zukunftsfest sichern können. Die politische Entscheidung, welche Maßnahmen in welchem Umfang und in welcher zeitlichen Abfolge ab 2012 konkret umgesetzt werden können, steht jedoch noch aus. In den gemeinsamen Leitlinien des Schulpolitischen Konsenses, den die die Landesregierung tragenden Fraktionen der SPD und des Bündnis90/DIE GRÜNEN mit der CDU am 19. Juli 2011 beschlossen haben, wird auch die Verringerung der Klassengrößen thematisiert. Hierzu wurde u. a. vereinbart, im Rahmen eines Stufenplans den Klassenfrequenzrichtwert für die Grundschule von derzeit 24 auf 22, 5
abzusenken. Hieran orientierend gilt nun, ein Gesamtkonzept zu entwickeln, in dem auch die Vorgaben für die Errichtung von Klassen anzupassen sein werden. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage zu möglichen Maßnahme im Einzelnen getroffen werden können. Insofern ist die Schulaufsicht verpflichtet, im Rahmen des geltenden Rechts zu handeln.Die beschlossenen Vorgaben des Schulpolitischen Konsenses werden erst sukzessive in den kommenden Schuljahren zu spürbaren Verbesserungen an den einzelnen Schulen führen können.
Mit freundlichen Grüßen
I.A. Norbert Rieth
Referat 223
- Schulverfassung, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen und Rechts- und
Verwaltungsangelegenheiten der Grund-, Haupt- und Realschulen, der
Gesamtschulen und der Förderschulen, Vergabestelle, Grundsatzangelegenheiten
und Meldepflichten im Vergabewesen -
Ministerium für Schule und Weiterbildung
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf"Nun stellen wir uns wieder die Frage: war der Ratsbeschluss vom 20.07.2011, zwei Grundschulen zu schließen, wirklich notwendig?
08.08.2011: Endgültiges Aus für zwei Blomberger Grundschulen
Der Blomberger Rat hat mit den Stimmen der absoluten Mehrheit von SPD und FDP gegen die Stimmen von Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und FBvB das "endgültige Aus" für die Grundschule Istrup und die Grundschule Am Paradies beschlossen.
Wie die SPD und ihr Bürgermeister betonten, geschah dies "um Rechtssicherheit" zu schaffen, obwohl zum Zeitpunkt der Ratsentscheidung bereits die aktuellen Leitlinien der Landesregierung zur zukünftigen Gestaltung der Schullandschaft bekannt waren.
Da fragt man sich doch, was ist wirklich dran an der behaupteten Rechts- und Planungssicherheit!
Der Bürgermeister Klaus Geise gab in der LZ vom 22. Juli bereits einen ersten Hinweis auf die Frage, wie sicher die getroffene politische Entscheidung ist, indem er feststellte: "Das heißt aber nicht, dass die Diskussion nach den Sommerferien abgeschlossen ist."
Hierin zeigen sich auch die Unsicherheiten der politischen Entscheidung.
Was passiert in Blomberg, wenn die Leitlinien Bestandteil eines veränderten Schulgesetzes werden? Kann die Grundschule am Weinberg angesichts kleinerer Klassengrößen dann überhaupt die Kernstadtschüler aufnehmen - oder muss dann die Grundschule Am Paradies als zweiter Standort weitergeführt werden?
Fest steht für uns, wenn die Leitlinien Bestandteil eines veränderten Schulgesetzes werden, dann waren die vorschnellen Entscheidungen von SPD und FDP fragwürdig!Günter Simon
FraktionssprecherNachfolgend finden Sie unsere Stellungnahme zu den Beschlüssen der Ratssitzung am 20. Juli und den erarbeiteten Kriterienkatalog, den die FBvB als einzige Ratsfraktion beantwortete:
Stellungnahme zu den geplanten Beschlüssen 5 bis 10 zur Sitzung des Rates am 20.07.2011 ab:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Rats der Stadt Blomberg, liebe Anwesende,
Seit gestern ist der Schulpolitische Konsens NRW bekannt. Darin heißt es u. a. "Unser Ziel ist die Sicherung eines wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Schulangebots in Nordrhein-Westfalen In einem Stufenplan werden für Realschule, Gymnasium und Gesamtschule die Klassenfrequenzrichtwerte schrittweise von 28 auf 26 gesenkt, für die Grundschule schrittweise auf 22,5" Eine derartige landespolitische Vorgabe hat gravierende Auswirkungen auf die Beurteilung des vorliegenden Schulentwicklungsplans und die Beschlüsse zu Grundschulschließungen.
Aber fragen wir uns mal ehrlich, ist es das Verschulden unserer Blomberger Ratsfraktionen, dass Probleme des demographischen Wandels nicht frühzeitig politisch auf Landesebene geklärt wurden? Angesichts der oben genannten Veränderungen, gibt es keinen Grund, einen auf überholten Vorgaben basierenden Schulentwicklungsplan zu verabschieden oder gar eine Grundschule zu schließen.
Im Vorfeld der o. g. niedrigeren Klassenfrequenzrichtwerte stellt sich auch die Frage, ob dann die Schule am Weinberg zukünftig überhaupt ausreicht und ob unter dieser Voraussetzung nicht die Schule am Paradies als zweiter Standort erhalten bleiben muss.Auch die bisherige Vorbereitung der heutigen Ratsentscheidung zu den vorgeschlagenen Schließungen der Grundschulen Istrup und der Grundschule am Paradies gibt zu denken!
Angesichts des Verwaltungsvorschlags "Verwaltung favorisiert 3-2-1 Lösung - Vorschlag zur Auflösung trifft wieder Istrup und später ´Paradies" (Lippe aktuell vom 15.Juni 2011") muss die Frage erlaubt sein, weshalb wieder die Grundschule Istrup, die von den Klassenfrequenzen her - unabhängig von den oben genannten Unwägbarkeiten politischer Entscheidungen der Landesregierung - die Blomberger Unterdeckung von Lehrern ausbaden soll.
In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage nach der Bedeutung des Runden Tisches im Kontext der heutigen Ratsentscheidung. Hierzu gab es eine aussagekräftige Mitteilung der LZ (09.07.2011) "Menschen brauchen Politik auf Augenhöhe". Der Runde Tisch hat sicher zur Förderung von "Transparenz" beigetragen, indem ein Kriterienkatalog entwickelt wurde. Am Runden Tisch gab es zwar kein Abstimmungsergebnis, doch sprach sich eine Mehrheit für die Schließung der Grundschule am Paradies aus.
Den von der Verwaltung vorgelegten Kriterienkatalog (siehe: Ausschuss Schule, Sport und Kultur Nr. 10/2011 vom 11.07.2011) hielten wir seitens der FBvB für fragwürdig und haben diesen ergänzt. Zum besseren Verständnis unser Kritik füge ich die Ergänzung dem heutigen Protokoll bei. Die FBvB hatten anscheinend als einzige Fraktion Probleme schriftlich fixiert. Unsere Korrekturen wurden von der Fraktion als Anlage zum Protokoll der o. g. Schulausschusssitzung eingereicht und an die Fraktionsvorsitzenden per mail versandt. In der Schulausschusssitzung wurde beschlossen - wie den Ratsunterlagen zu entnehmen ist, "Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass mehrheitlich die Verwaltungsunterlage in allen Punkten angenommen wurde mit einer Ergänzung beim Kriterium 11 (baulicher Zustand) hier wurde auch bei der Grundschule am Paradies ein (Negativ-)Kreuz gesetzt." Schriftliche Beratungsergebnisse des Kriterienkatalogs anderer Fraktionen liegen uns bisher nicht vor. Grundsätzlich stellt sich hier die Frage, ob die Abwägung der Kriterien überhaupt nachvollziehbar war bzw. ob überhaupt eine "Fehlerfreie Ermessensauslegung" erkennbar ist.
Die Initiative Istrup hatte vorgeschlagen, zunächst die Grundschule am Paradies zu schließen und in den Ortsteilen Istrup, Großenmarpe und Reelkirchen die Grundschulen zu erhalten. Ob dieser Vorschlag nicht Gegenstand politischer Beratungen sein musste, können wir z. Z. nicht beurteilen, weil es bisher versäumt wurde, zu der Frage Stellung zu beziehen, ob dies als Bürgeranregung gemäß § 24 GO.
Der Vorschlag der Initiative hätte u. E. in die Beratungen eingehen müssen.
Wegen der o. g. offenen Fragen und der neuen Informationen aus dem Düsseldorfer Landtaglehnen die FBvB eine Entscheidung in der heutigen Ratssitzung 18/24 ab und beantragen Vertagung.
Günter Simon
FraktionssprecherKriterienkatalog des Runden Tisches:
Der Runde Tisch zur Blomberger Schulschließung schaffte es zwar nicht, eine Empfehlung an den Rat der Stadt Blomberg zu beschließen, doch sprach sich eine klare Mehrheit für die Schließung der Grundschule am Paradies aus.
Ein wesentliches Ergebnis des Runden Tisches war ein Kriterienkatalog, der bei der sachlichen Beurteilung helfen sollte.
Die Verwaltung legte den Blomberger Fraktionen einen Vorschlag mit der Bitte vor, sich mit den Kriterien angemessen auseinanderzusetzen.
Eine umfassende, schriftliche Stellungnahme erfolgte lediglich seitens der FBvB.
07.04.2011: Dichtigskeitsprüfung - alles noch ganz dicht in NRW?
Das Land NRW hat nach § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 61a Abs. 3 bis 7 des Landeswassergesetzes angeordnet, Dichtigkeitsprüfungen der privaten Abwasserleitungen gemäß EU - Richtlinie durchzuführen.
Wegen der zahlreichen Proteste von Privatpersonen, dem Haus- und Grundbesitzerverein bis hin zu ersten Bürgerinitiativen denken viele Städte und Gemeinden inzwischen darüber nach, die Umsetzung auszusetzen, bis es eine rechtliche Klärung gibt.
Wegen der zu erwartenden Zuschüsse bei Dichtigkeitsprüfungen / Sanierungen für Blomberg Mühlenstraße, Starenweg, Schönfeldstraße und Wiemannstraße, Ortsteil Reelkirchen stimmten die FBvB letztmalig zu.
Bis zur Klärung der offensichtlichen Rechtsunsicherheiten werden wir weitere Dichtigkeitsprüfungen im Blomberger Stadtgebiet ablehnen.
Zur Beurteilung dieses Sachverhalts sind u. a. folgende Fragen wichtig:
- Wie sieht es überhaupt EU weit mit Bestrebungen auch, diese Richtlinie umzusetzen? Aus Spanien ist bekannt, dass dort in den meisten Siedlungsbereichen der Stand der deutschen 60er Jahre-Technologie üblich ist - man nutzt eine Klärgrube mit zwei Kammern. Ernsthafte Pläne dies flächendeckend zu ändern gibt es z. Z. nicht.
- Wie sieht es Deutschlandweit aus? Lediglich vier Bundesländer - darunter NRW - versuchen die EU - Richtlinie umzusetzen. Entspricht das dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes?
- Wie sieht es bei uns in Blomberg aus? In einigen Ortsteilen wie Brüntrup haben Bürger erste Erfahrungen mit der Dichtigkeitsprüfung gemacht.
- Welche Erfahrungen mit der Überprüfungstechnik gab es?
- Die Dichtigkeitsprüfung per Wasserdruck bei älteren Häusern (bis ca. 1980) bringt wenig, weil seinerzeit oft Regenwasser, Dränagen, usw. nicht klar vom Schmutzwasser getrennt waren. (Dies geschah partiell auch, um Gebäudeschäden durch Grundwasser oder Dränagewasser an Hanggrundstücken zu vermeiden.)
- Wo "Fehler" im Abwassersystem sind, kann erst die Kamerafahrt feststellen.
- Welche sonstigen Überlegungen sind wichtig?
- Rechtlich sind neben den o. g. Unsicherheiten auch Fragen des Bestandsschutzes und Haftungsfragen bei erzwungenen Veränderungen wichtig.
- Finanziell gibt es große Unterschiede zwischen "Kostenvoranschlägen" und "Angeboten". Das gilt auch hinsichtlich unterschiedlicher Firmen.
- Sozial stellt sich die Frage, wem man diese Kosten zumuten kann.
- Wie wichtig ist unser Grundwasser?
Grundsätzlich verdient das Grundwasser besonderen Schutz! Vor diesem Hintergrund stellt sich allerdings die Frage, hier nicht halbherzige Politik betrieben wird. Solange noch Gülle mit erheblichen Nitratbelastungen oder gar Klärschlämme auf Wiesen und Felder aufgetragen werden, belastete Industrieabwässer in unsere Flüsse geleitet werden, ist die Dichtigkeitsprüfung der Abwässer nur ein kleiner Beitrag zur Entlastung unserer Umwelt.Abschließend stellt sich daher die Frage, ob man solche Schnellschüsse überhaupt guten Gewissens unterstützen kann.
Günter Simon
Fraktionssprecher
06.04.2011: Chancen für die Grundschule Istrup durch den Runden Tisch?
Am 29. März 2011 tagte erstmals unter Leitung des Blomberger Rechtsanwalts und Mediators der Runde Tisch im Dorfgemeinschaftshaus Wellentrup.
Die Bezirksregierung machte noch einmal deutlich, dass der Schulträger verpflichtet ist, für "angemessene Klassengrößen" zu sorgen. Das wurde durch den Schulrat Wilfried Starke noch konkretisiert: Blomberg habe derzeit "im Stadtgebiet 3,4 Lehrerstellen mehr", das gehe zulasten anderer Städte.
Die Stellungnahme der Fraktionen verdeutlichte, dass sich seit dem Urteil des Verwaltungsgerichts wenig bewegt hat. Unterschiedliche Ansichten gab es auch seitens der Schulleiter und Schulpflegschaftsvorsitzenden.
Positiv zu erwähnen ist der am Schluss der Veranstaltung gesammelte Kriterienkatalog, die für die Entscheidungsfindung wichtig sind. Neben der Klassengröße, den unterschiedlichen Betreuungsangeboten, dem Schulweg, der Verkehrsanbindung, der Gefahr der Abwanderung von Grundschülern in andere Städte, der Flächenstruktur, dem baulichen Zustand wurde auch die Nachhaltigkeit betont. Die Planungssicherheit für Eltern ist sicher ein Aspekt, der nicht unberücksichtigt werden darf.
Seitens der FBvB halten wir neben den oben genannten Punkten den Kostenvergleich der Schulen für wichtig. Heute reden wir z.B. über bestehende, subventionierte Betreuungsangebote wie das Projekt "B-8tung" in der Grundschule Paradies. Die bisherige gute Arbeit ist sicher wichtig, doch muss auch die Frage erlaubt sein, was kostet das unsere Stadt, wenn die Subventionen am Jahresende weg fallen?
Noch sind zu viele Fragen offen um kurzfristig eine sachliche Entscheidung zu treffen!
So bleibt nur zu hoffen, dass es gelingt, am Runden Tisch für mehr Klarheit zu sorgen und dass der Runde Tisch nicht zum Alibi für kurzfristige politische Entscheidungen wird.
Günter Simon
Fraktionssprecher
11.03.2011: Über den Runden Tisch in Blomberg entscheidet der Bürgermeister!
Die FBvB hatten per Eingangsstempel (03.03.2011) einen Dringlichkeitsantrag auf "Einrichtung eines Runden Tisches mit einem externen Moderator" gestellt.
Der Bürgermeister Klaus Geise versprach vorher in der "Dorfausschusssitzung" in Brüntrup in Gesprächen mit Vertretern der Initiative Istrup", dass es einen "Runden Tisch" geben wird.
In der Hauptausschusssitzung vom 10.03.2011 und laut LZ - Artikel vom 11.03.2011 hat Geise ohne Beratung des FBvB - Antrags einen "Blomberger Rechtsanwalt" mit der Moderation beauftragt - ohne Kommentar!
Wie heißt es so schön in der LZ vom 11.03.2011: "Geise will an einem Runden Tisch die Schuldebatte erneut ´bei 0´beginnen."Günter Simon
Fraktionssprecher
10.03.2011: Widerspruch gegen SPD/FDP Aktivitäten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden mit Steuergeldern weiter zu pokern (Hauptausschuss)
Die FBvB lehnen es ab, Widerspruch gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden einzulegen.
Wenn selbst der Herr Bürgermeister in den heutigen Sitzungsunterlagen feststellt " Hier sieht das Gericht einen Abwägungsausfall, der - wahrscheinlich - im Hauptsacheverfahren zur Rechtswidrigkeit des Schulverwaltungsaktes führen wird ".
Ich möchte das mit einer Metapher charakterisieren: wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, macht es wenig Sinn Handtücher hinterher zu werfen - das Kind bleibt trotzdem nass.
Es gab formaljuristisch betrachtet Fehler, dass es u. a. weder eine fristgerechte Anhörung der Istruper Schulkonferenz nach der Schulausschusssitzung (Verstoß gegen das Schulgesetz) noch eine Mitteilung im Vorfeld der Ratssitzung vom 16.09.2010 gab, dass Istrup geschlossen werden sollte. Aufgrund der Terminierung und der Benennung der zu schließenden Grundschule mit "N.N." in den damaligen Sitzungsunterlagen des Rates war eine Beratung dieser Entscheidung in den Fraktionen nicht möglich.
Kommen wir nun zu den "Handtüchern". Der Herr Bürgermeister stellt den vom Gericht festgestellten "Abwägungsausfall" in Frage und beruft sich auf den § 114 Satz 2 der VwGO und möchte nachbessern. Er argumentiert mit den "derzeit hohen Schülerzahlen in der Grundschule Paradies" (S. 2 der o. g. Sitzungsunterlage). Diese Argumentation vernachlässigt die Tatsache, dass in der Grundschule Istrup 25 Schüler angemeldet worden wären.
Trotz der Verzögerungen und Irritationen haben unseres Wissens inzwischen 21 Eltern ihre Kinder aktuell an der Grundschule Istrup angemeldet. Damit liegt Istrup über dem Blomberger Durchschnitt.
Noch weniger nachvollziehbar ist seine Argumentation, dass "im Falle der Schließung vom Paradies - nicht alle in der Grundschule Weinberg beschult werden können." Lassen wir einmal die energetischen Unterschiede außer Acht, so stellt sich doch die Frage, warum sollen Kinder aus dem zweitgrößten Blomberger Ortsteil fahren - Kernstadtkinder aber nicht. Dies wird noch unverständlicher, wenn man in die Überlegungen die Tatsache einbezieht, dass es von Blomberg aus Buslinien nach Istrup und Reelkirchen gibt. Zur Realisation des Ratsbeschlusses hingegen ist die Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs notwendig.
Sicher lassen sich noch andere Gründe anführen, weshalb wir seitens der Stadt Blomberg keinen Widerspruch gegen das Verwaltungsgerichtsurteil einlegen und auch keinen weiteren Schnellschuss in Form eines neuen Ratsbeschlusses anstreben sollten.
Wir sollten das Gerichtsurteil akzeptieren und dankbar sein, dass es uns hierdurch möglich wird, zu Sachentscheidungen zurückzukehren.
Die ersten Anregungen liegen vor. Die CDU hat einen "Schulentwicklungsplan" beantragt. Die FBvB haben einen Antrag auf "Einrichtung eines Runden Tisches mit einem externen Moderator" gestellt. Auch der Bürgermeister hat in der Dorfausschusssitzung in Brüntrup anscheinend den Vertretern der Initiative Istrup einen Runden Tisch versprochen.Günter Simon
Fraktionssprecher
03.03.2011: Eltern dürfen ihre Kinder wieder in der Grundschule Istrup anmelden!
Ein Elternpaar hatte gegen die Schließung der Grundschule Istrup vor dem Verwaltungsgericht Minden geklagt. Nun wurde im Eilverfahren im Vorfeld der späteren Haupthandlung die Entscheidung getroffen, dass die Schule offen bleiben muss.
Bei seinem Urteil verwies das Gericht auf formaljuristische Mängel des Abwägungsprozesses der Ratssitzung vom 16.09.2010, die auch durch die Ergänzungen der Sonderratssitzung nicht beseitigt werden konnten.
Damit steht zunächst einmal fest, dass die Eltern ihre Kinder wieder in Istrup anmelden können.Günter Simon
Fraktionssprecher
10.02.2011: Zehn neue Grundschüler spurlos verschwunden?
In der letzten Hauptausschusssitzung wurde seitens der Stadtverwaltung darüber berichtet, dass die prognostizierten Anmeldezahlen an Blomberger Grundschulen 2011 deutlich nach unten korrigiert werden müssen.
Da 5 Schüler noch nicht angemeldet seien, gehe man jetzt davon aus, dass es statt der erwarteten 187 neuen Grundschüler nur noch 173 Schüler gibt.
Von diesen reduzierten Zahlen ging man auch in der letzten Sitzung des Ausschusses Schule, Sport und Kultur aus.
Seitens der FBvB bleiben allerdings wesentliche Fragen offen: Lag man wegen des fehlenden, aktuellen Schulentwicklungsplans bei den Prognosen so falsch oder hat das "plötzliche Verschwinden" von 10 neuen Blomberger Grundschülern andere Gründe.
Die FBvB haben inzwischen eine entsprechende Anfrage bei der Stadtverwaltung eingereicht.
Günter Simon
Fraktionssprecher
31.01.2011: Fragen der FBvB wurden vom Gutachter unbefriedigend beantwortet
Auf unsere erste Frage an Professor Edmund Beckmann "haben Sie bei ihren Gutachten auch überprüft, ob die erste Ratsentscheidung rechtskonform war. Nur unter diesen Voraussetzungen würde m. E. die "Fortführung" der Grundschule Istrup, gegen das SchulG NRW, die für sofort vollziehbar erklärten Ratsbeschlüsse und die nicht angegriffenen Bescheide der BR Detmold verstoßen"(S.22f des Gutachtens.)"" gab es keine klare Antwort.
Unserer Meinung nach war es aus zeitlichen Gründen gar nicht möglich eine ordentliche Schulkonferenz an der Grundschule Istrup einzuberufen. Zwischen der Schulausschusssitzung und der Ratssitzung im September 2010 lag nur eine Woche! Im Schulgesetz NRW wird die Anhörung bei derartigen gravierenden Entscheidungen verlangt.
Unsere zweite Frage lautete: "Auf Seite 27 stellen Sie fest, Der vom Bürgerbegehren vorgelegte Kostendeckungsvorschlag entspricht nicht den Anforderungen des § 26 ABS.2 S.1 GO NRW. Es werden unzulässiger Weise mehrere alternative Vorschläge unterbreitet " Im von Ihnen zitierten Paragraphen heißt es " sowie einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme enthalten " An dieser Stelle ist der o. g. Gesetzestext m. E. nicht eindeutig. Linguisten und Mathematiker definieren diese Aussage so: "es muss einen - kann aber auch mehr Kostendeckungsvorschläge geben. Worauf stützen Sie in Ihrem Gutachten diesbezüglich ihre rechtlichen Folgerungen?"
Auch hier gab es vom Gutachter nichts Neues! Der Rechtsanwalt der Initiative Istrup Till Koch bestätigte übrigens diesbezüglich die Bedenken der FBvB.
Unser Kommentar nach der Sitzung - Schade um die Steuergelder!Günter Simon
Fraktionssprecher
28.01.2011: Zweites Bürgerbegehren abgelehnt - die Grundschule Istrup soll schließen
Am 27.01.2011 hat der Blomberger Rat durch Stimmen des Bürgermeisters, der SPD und der FDP das zweite Bürgerbegehren der "Initiative Istrup" zur Rettung einer "gesunden" Grundschule abgelehnt.
Da es in Blomberg keinen aktuellen Schulentwicklungsplan gibt ist eine solche Entscheidung seitens der FBvB wenig nachvollziehbar, weil erstens die Bausubstanz in Istrup deutlich besser ist als die der "Grundschule am Paradies", zweitens die politischen Entscheidungen der SPD und FDP "mit der Schließung der Grundschule in Istrup eine gleichmäßige Verteilung in der Fläche zu wollen" wenig nachvollziehbar sind und drittens die engagierte Vertreterin der Istruper Initiative, Susanne Kleemann, in der Ratssitzung dem Blomberger Bürgermeister, Klaus Geise, 25 Anmeldungswünsche von Eltern für die Grundschule Istrup übergab.
Dies kommentierte der Bürgermeister so: " die bekommen Sie morgen mit der Post zurück ", obwohl bis dahin weder eine sachliche Beratung noch eine Stellungnahme und Befragung des Gutachters stattgefunden hatte - ganz zu schweigen von einer Abstimmung des Rates der Stadt Blomberg!
(Anmerkung der FBvB: Sind nicht Anmeldungen an einer Grundschule bis zum Beginn des neuen Schuljahrs möglich?)Weitere Details erfahren Sie in der nächsten öffentlichen Fraktionssitzung der FBvB (01.02.2011, 19.30 Uhr / Deutsches Haus in Blomberg) oder danach auf unserer Homepage.
Günter Simon
Fraktionssprecher
27.01.2011: Haushaltsrede 2011
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Im Gegensatz zum letzten Jahr lehnen die FBvB den Haushalt 2011 ab.
Unsere Zustimmung zum Haushalt 2010 hatten wir an die Bedingung geknüpft, dass es eine "fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des nächsten Haushaltsplanentwurfs" geben soll. Unser Antrag wurde mit Verweis auf die Aufgaben des Hauptausschusses abgelehnt.
Dort wurden allerdings erst sehr spät haushaltsrelevante Themen beraten.
Wegen der umfangreichen Tagesordnung der heutigen Sitzung beschränke ich mich auf wenige Beispiele:
Die Friedhofsgebühren sollen in vielen Bereichen erheblich erhöht werden, dass ist aus unserer Sicht besonders bedenklich, da die FBvB bereits in den Haushaltsberatungen 2007 einen Kostenvergleich zwischen Pflegeaufwendungen des Baubetriebshofs und privater Anbieter gefordert hatten.
Dass sich so Kosten sparen lassen zeigen die Unterlagen des letzten Baubetriebshofs, wo sich die Kosten durch Privatleistungen der Reinigung der Sinkkästen der Kanäle von 17.000 € um ca. 24 % auf 13.000 € reduzieren lassen.
Die städtischen Begegnungsstätten und Dorfgemeinschaftshäuser werden jährlich mit über einer Viertel Million € subventioniert. Auch andere wiederkehrende Subventionen wie die Musikschule (jährlich bis 35.000 €) finanzieren sich nur zu einem geringen Teil aus Gebühren.
Erste Priorität hat daher bei den FBvB das Suchen nach Sparpotentialen, bevor die Bürgerinnen und Bürger zur Kasse gebeten werden.
Obwohl wir wissen, welche wertvolle und kostengünstige Arbeit unsere Sportvereine leisten, haben wir deren Anträge nicht in unseren diesjährigen Haushaltsänderungsvorschlägen befürwortet. Eine neue Großraumturnhalle in Großenmarpe, ein neuer Kunstrasenplatz, usw. sind zwar wünschenswert und teilweise auch notwendig, doch müssen derartige Anlagen, die mit erheblichen Folgekosten verbunden sind, auch finanzierbar sein. Für Verbesserung der Situation unserer Sportlerinnen und Sportler werden wir uns gerne einsetzen, wenn die Haushaltssituation das zulässt.
In ihren Änderungsvorschlägen hatten die FBvB sich klar gegen neue Kreditaufnahmen ausgesprochen. In der vorliegenden Haushaltssatzung heißt es immer noch in § 2 "Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist wird auf 200.000 Euro festgesetzt."
Selbst wenn die Kredite für Investitionen eingesetzt werden sollen, belasten sie dennoch zukünftige Blomberger Haushalte und damit auch die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder!Günter Simon
Fraktionssprecher
21.01.2011: Blomberger Sportvereine erhalten sicheres Geld - was ist "bürgernahe Wahrheit"?!
Im Gegensatz zu den Sportvereinen (und auch Kulturvereinen) anderer Städte und Kommunen haben sich alle Fraktionen im Rat der Stadt Blomberg für eine gesicherte, regelmäßige Unterstützung der Blomberger Sport- und Kulturvereine entschieden!
Unabhängig eventueller Haushaltssicherungsvorgaben erfolgt eine verlässliche Unterstützung durch eine Blomberger Stiftung!
Ob die bisherige Verteilung angesichts des Mitgliederschwunds in Gesangsvereinen noch angemessen ist, werden wir seitens der FBvB überprüfen.
Als Fraktionssprecher der freien Bürger und langjähriger Betreuer in der Kinder-, Jugend- und Schwimmabteilung des SW Brüntrup (ca. 13 Jahre) kenne ich die Probleme von Sportvereinen.
Sie leisten engagiert und ehrenamtlich, kostengünstige Kinder- und Jugendarbeit - dafür werde ich mich weiterhin einsetzen!Die LZ hat bei mir im Vorfeld des Presseartikels "Politik lässt Anträge der Sportler links liegen" (LZ, NR 17, Freitag, 21.01.2011) nicht nachgefragt, bevor dieser mit Kommentar veröffentlicht wurde.
Wenn die LZ mich als Fraktionssprecher der FBvB gefragt hätte, ob wir seitens der Politik / FBvB die "Anträge der Sportler links liegen" lassen wollen, dann hätte ich zunächst ebenso geantwortet wie der SPD-Ratsherr Peter Hohenner: "wenn kein Geld da ist, muss man keine Prioritätenliste machen "
Ich hätte aber auch gerne der LZ erklärt, was "Pflichtaufgaben" im Gegensatz zu "freiwilligen Leistungen" sind.
Den Vorwurf der Vernachlässigung der Sportler kann ich daher nicht nachvollziehen!
Seit Jahren warten die Schulen des Schulzentrums z.B. auf eine neue Aulabestuhlung!Günter Simon
Fraktionssprecher
21.01.2011:
FBvB lehnen
die Erhöhung der Friedhofsgebühren und die neue Gebührensatzung
ab.
alle anderen Fraktionen stimmen zu - ein "Verschiebebahnhof" oder
eine "politische Fehlentscheidung"?
Angesichts der Planungen des "privaten Trauerraums eines Blomberger Bestattungsunternehmers" hatten sich Blomberger Fraktionen und Ortsvorsteher im Vorfeld der letzten Beratungen des Hauptausschusses darauf verständigt, dass wegen der offensichtlichen Mängel der städtischen Friedhofkapellen, die Benutzungsentgelte nicht in die Erhöhung der Friedhofsgebühren einbezogen werden, weil zusätzliche Einnahmeverluste zu befürchten waren.
Das war m. E. eine politische Fehlentscheidung im Vorfeld der Haushaltsberatungen zulasten einer verursachergerechten Abrechnung und der Vernachlässigung privater Alternativen.
Die Grabnutzungsgebühren wurden dennoch durch die Entscheidung des Hauptausschusses vom 19.01.2011 erhöht - andere Kosten wie die Nutzung der Friedhofskapellen wurden aus politischen Gründen von 100% = 441,00 € auf 221,00 € (ca. 50 %) reduziert!
Niedriger wurden auch die Kosten für Leistungen des Baubetriebshofs.
Hinsichtlich der neuen Gebührensatzung für Kommunale Friedhöfe der Stadt Blomberg bleiben seitens der FBvB viele Fragen offen:
Es gab Bedenken des Gemeindeprüfungsamts.
Die FBvB hatten in den Haushaltsänderungsvorschlägen 2007 darauf reagiert und beantragt, Alternativkosten zu ermitteln, was bisher nicht geschah.
Die rechtlichen Bedenken der FBvB möchten wir am Beispiel des § 1 erläutern:
Für uns stellt sich die Frage, ob es rechtlich möglich und politisch mit einer verlässlichen Politik vereinbar ist, dass laut § 1 in der o. g. neue Gebührensatzung
- "für Verstorbene bis 5 Jahre" eine Erhöhung von 258,00 € auf 918,00 €
- "für Verstorbene über 5 Jahre" eine Erhöhung von 770,00 € auf 1137,00 € beschlossen wurde.
Günter Simon
Fraktionssprecher
21.01.2011: FBvB lehnen Erhöhung der Friedhofsgebühren als einzige Blomberger Partei ab
Gebührenerhöhungen sind inzwischen ein politisches Instrument zur Erhöhung von Einnahmen geworden, um Haushaltsdefizite (auch in Blomberg) auszugleichen: - die "Grabnutzung" soll eine Gebührendeckung von 90 % ergeben - so lautete der Beschluss aller anderen Fraktionen in der letzten Blomberger Hauptausschusssitzung vor der Verabschiedung des Haushaltsplans. Seitens der FBvB lehnten wir dies ab.
Frühere Anträge der FBvB zwecks Kostenvergleich mit privaten Anbietern der "Friedhofsrelevanten Leistungen" wurden einfach "ignoriert" (LZ.: 21.01.2011 - im Vorfeld des Presseartikels wurden als Beispiel unsere damaligen Änderungsvorschläge / 2007 an die Lippische Landeszeitung gestern versandt).
Für den o. g. Presseartikel der LZ bedanken wir uns, da Herr Albrecht (FDP) u. E. verspätet eine noch genauere Prüfung der Kosten erwartet: "Der Großteil der Kosten fällt durch die Arbeit des Baubetriebshofs an. Vielleicht lässt sich durch die Pflege einiger Randfriedhöfe von Dritten weiteres Geld sparen." (LZ 17.01.2011 Nr.: 17)
Dieser Vorschlag ist unverständlich, weil der "Friedhof in der Kernstadt" der größte Kostenfaktor ist.Günter Simon
Fraktionssprecher
17.01.2011: FBvB haken bei der Kommunalaufsicht nach: Falsche Formulierung der Nachfrage an die Kommunalaufsicht - Rechtslage aber weiterhin unklar!
In der Nachfrage der FBvB an die Kommunalaufsicht habe ich in der Hektik der Vorbereitungen der Haushaltsänderungsvorschläge statt "Schulmitwirkungsrecht" den Begriff "Schulmitwirkungsgesetz (SchmG)" verwandt.
Darauf wies die Kommunalaufsicht bei ihrer Antwort richtig hin und übersandte auch freundlicherweise die beantragten Stellungnahmen.
Die falsche Formulierung ändert aber nichts an der Tatsache, dass weiterhin die Rechtslage unklar ist: Das frühere Schulmitwirkungsgesetz ist seit ca. 1995 Teil des Schulgesetzes.
Siebter Teil Schulverfassung
Dritter Abschnitt Mitwirkung beim Schulträger und beim Ministerium
§ 65 Aufgaben der Schulkonferenz
(1) An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.§ 76 Mitwirkung beim Schulträger
Schule und Schulträger wirken bei der Entwicklung des Schulwesens auf örtlicher Ebene zusammen. Die Schule ist vom Schulträger in den für sie bedeutsamen Angelegenheiten rechtzeitig zu beteiligen. Hierzu gehören insbesondere
1. Teilung, Zusammenlegung, Änderung und Auflösung der Schule,
2. Aufstellung und Änderung von Schulentwicklungsplänen,
3. Festlegung von Schuleinzugsbereichen für Förderschulen,
4. räumliche Unterbringung und Ausstattung der Schule sowie schulische Baumaßnahmen,
5. Schulwegsicherung und Schülerbeförderung,
6. Zusammenarbeit von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen,
7. Umstellung auf die Ganztagsschule,
8. Einrichtung des Gemeinsamen Unterrichts,
9. Teilnahme an Schulversuchen.
Der o. g. Auszug aus dem Schulgesetz zeigt m. E. eindeutig, dass die Schulkonferenz der Grundschule Istrup vor der Schließung anzuhören war. Das ist aber nur im Rahmen allgemeiner Diskussionen / Beratungen um mögliche Grundschulschließungen (Reelkirchen, Istrup und Am Weinberg) geschehen. Selbst in der letzten Sitzung des Ausschusses Schule, Sport und Kultur und in den Unterlagen des Rates am 16.09.2010 wurde die zu schließende Grundschule noch nicht benannt.Da die Schulkonferenz der Grundschule Istrup aufgrund der prognostizierten Schülerzahlen nicht mit einer Standortschließung rechnen konnte, stellt sich weiterhin die Frage, ob diese rechtskonform angehört wurde und welchen Stellenwert die teilweise von Schulkonferenzen eingereichten Stellungnahmen haben.
Günter Simon
Fraktionssprecher
10.01.2011: Vertreter der Initiative Istrup erhalten in der Ratssitzung Rederecht
Mit Schreiben vom 21.12.2010 hatten die FBvB beantragt, dass den Vertretern der Initiative "Rettet die Grundschule Istrup" schriftlich mitgeteilt wird, dass Sie ihr Bürgerbegehren mündlich im Rahmen der Ratssitzung erläutern und auch Fragen an den Gutachter des zweiten Bürgerbegehrens stellen dürfen.
Inzwischen hat der Bürgermeister Klaus Geise die Anregung im Rahmen der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung aufgegriffen und stellvertretend die Vertretungsberechtigte der Initiative Frau Susanne Kleemann informiert.
Nach § (48 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 18 der Geschäftsordnung des Blomberger Rates können Fragen im Rahmen der Fragestunde der Einwohner gestellt werden.
Fragen zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens (TOP 2) sollen durch den Bürgermeister an den Gutachter weitergeleitet werden.
Nur wenn das Bürgerbegehren als zulässig erklärt wird, sollen Vertreter der Initiative Istrup zu Beginn des TOP 3 ihre Position erläutern können.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!Günter Simon
Fraktionssprecher
05.01.2011: FBvB haken bei der Kommunalaufsicht nach: Aufsichtsbeschwerde der FBvB zur Schließung der Grundschule Istrup
Betr.: rechtsverbindliche Nachfrage der FBvB zur Antwort der Kommunalaufsicht auf die Aufsichtsbeschwerde der FBvB (Schließung der Grundschule Istrup) vom 05.10.2010, Beanstandung des Ratsbeschlusses und Antrag, uns die Stellungnahmen des Blomberger Bürgermeisters vom 04.11. und 18.11.2010 per mail nachzureichen
- Ihr Schreiben vom 29.12.2010
- Ihr Zeichen: 9.2 - 15 15 61 (04)Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Harte,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort, die Sie mir sowohl per Fax auch postalisch zusandten.
Damit ich die Fraktion und die Öffentlichkeit besser und schneller informieren kann, bitte ich Sie, zukünftig meine o. g. Mail-Adresse statt der Faxverbindung zu nutzen.Zu Ihrer Antwort:
Leider vermissen wir seitens der FBvB als Anlagen die o. g. Stellungnahmen des Blomberger Bürgermeisters vom 04. und 18.11.2010. Um uns sachkundig zu informieren, beantragen wir, diese per Mail an die Fraktionsadresse zu senden.
Auffällig an Ihrem Schreiben war, dass Sie sich immer wieder auf die Gemeindeordnung (GO NRW) beziehen.
Hierin heißt es auf Seite 2/5 "Nach § 119 Abs. 1 GO NRW erstreckt sich die Aufsicht des Landes (§ 11 GO NRW) darauf, dass die Gemeinden im Einklang mit den "Gesetzen verwaltet werden " Auf Seite 5 teilen Sie uns mit, dass Sie mit: "Die Ihrerseits mit doch nur recht vagen Ausführungen vermuteten rechtlichen Probleme vermag ich nicht zu erkennen."
Angesichts der offensichtlich unvollständigen Beantwortung unserer Aufsichtsbeschwerde bitte ich Sie im Vorfeld der nächsten Blomberger Ratssitzung (27.01.2010) um eine rechtsverbindliche Auskunft darüber, ob das Schulmitwirkungsgesetz gegenüber der Gemeindeordnung "untergeordnetes Recht" ist. Eine Konkretisierung unserer Anfrage werde ich dann kurzfristig nachreichen.Günter Simon
Fraktionssprecher
17.12.2010: Ratsbeschluss: Erstes Bürgerbegehren Grundschule Istrup unzulässig
SPD und FDP erklärte gegen den Willen von CDU, FBvB und Bündnis/90 Die Grünen das erste Bürgerbehren gegen die Schließung der Grundschule Istrup mit 18 ja, 8 nein und einer Enthaltung für unzulässig.
Dabei beriefen sich die Regierungsparteien auf das inzwischen vorliegende Gutachten zum ersten Bürgerbegehren.
U. a. wegen der Unzulänglichkeiten des Kostendeckungsvorschlags hatte inzwischen die Initiative Istrup ein zweites Bürgerbegehren eingeleitet und bereits vor der Ratssitzung dem Bürgermeister über 2000 Unterschriften überreicht.
In der Ratssitzung vom 16.12. 2010 bemängelte der CDU-Fraktionschef Friedrich-Wilhelm Meier, dass der Bürgermeister Klaus Geise bereits im Vorfeld der Ratssitzung öffentlich eine negative Bewertung zum zweiten Gutachten abgegeben hatte.
Geise machte deutlich, dass auch für das Zweite Bürgerbehren ein Gutachten erstellt werden soll und ein Gutachter in der nächsten Ratssitzung anwesend sein wird. Dagegen gab es keinen Widerspruch.
Der FBvB-Fraktionssprecher Günter Simon wies darauf hin, dass auf die schriftliche Eingabe der FBvB, dass der Ratsbeschluss unter Missachtung des Schulmitwirkungsgesetzes, usw. gefasst wurde, immer noch keine klärende Antwort der Kommunalaufsicht vorliege. Dies sei unverständlich, da er den Widerspruch per Eingangsstempel bei der Stadtverwaltung in Blomberg abgegeben habe.
Ferner wollte Simon wissen, was die Gutachten kosten. Nach einem ersten Versuch, die Antwort in den nichtöffentlichen Sitzungsteil zu verschieben, rückte Geise dann mit den Kosten heraus: Das erste Gutachten kostete 4000,00 Euro, das zweite soll 3000,00 Euro kosten.
Da fragt man sich doch, ob man Steuergelder nicht sinnvoller einsetzen kann!
Günter Simon
Fraktionssprecher
17.12.2010: Änderung der Blomberger Müll- und Abwassergebühren ab Januar 2011
Zuerst die gute Nachricht: die Restmüllgebühren werden in Blomberg gesenkt.
Die Einnahmen aus Altpapier-, Metallverkäufen und der Gewinnausschüttungen der Ge-sellschaft für Abfallentsorgung führen zu einer Senkung der Blomberger Restmüllgebühren um ca. 25 %.
Ab Januar 2011 gelten folgende monatlichen Gebühren:Und nur das weniger erfreuliche: die Kosten der Müllabgabe der auf der Müllumschlagstelle Hohedömsen steigen:
- 40 l Restmüllbehälter 1,63 € statt 2,17 €
- 60 l Restmüllbehälter 2,04 € statt 2,72 €
- 80 l Restmüllbehälter 2,45 € statt 3,26 €
- 120 l Restmüllbehälter 3,26 € statt 4,34 €
- 240 l Restmüllbehälter 5,69 € statt 7,59 €
- ein Kofferraum voll Müll 19 € statt 17 €
- ein voller PKW-Kombi 37 € statt 34 €
- ein Anhänger mit maximal 400 Kilogramm 74 € statt 67 €
- ein Anhänger mit mehr als 400 Kilogramm 92 € statt 84 €
Da die Müllumschlagstelle Hohedömsen seit längerem rote Zahlen schreibt und die Preise seit fast 10 Jahren nicht angepasst wurden, war diese Erhöhung unvermeidbar.
Eine erfreuliche Mittelung gab es von den Blomberger Abwasserwerken, die Gebühren sinken:
für Schmutzwasser von 4,19 €/cbm auf 4,15 €/cbm
für Niederschlagswasser von 7,29 €/cbm auf 7,10 €/cbm.
Das ist sicher nur ein kleiner Trost für alle Hausbesitzer, die wegen der anstehenden Dichtigkeitsprüfungen im Abwasserbereich zusätzlich belastet werden.
Günter Simon
Fraktionssprecher
30.11.2010: Istrup braucht ein zweites Bürgerbegehren - aber wer machte die Arbeit und wer trägt die Kosten!?
Istrup braucht ein zweites Bürgerbegehren - aber wer machte die Arbeit und wer trägt die Kosten!?
Die Gemeindordnung NW verlangt von jedem Bürgerbegehren eine Kostenaufstellung - neben den erforderlichen Stimmen der Einwohner ist dies die größte Hürde.
Damit wird dem Bürgermeister, der Stadtverwaltung und den Regierungsparteien ein Instrument an die Hand gegeben, um engagierte Bürgerinnen und Bürger massiv zu behindern.
Da stellt sich seitens der FBvB die Frage, ob, wie und wann der Bürgermeister und die Stadtverwaltung die erste Kostenanfrage des Bürgerbegehrens gegen die Schließung der Grundschule / Intitiative Istrup beantwortet haben.
Angesichts der offensichtlichen Unzulänglichkeiten des ersten Istruper Bürgerbegehrens ist u. E. in der Ratssitzung vom 16.12.2010 seitens des Bürgermeisters und der Regierungsparteien zu erläutern, wer das Gutachten zum Bürgerbegehren in Auftrag gegeben hat und ob die Kosten der Steuerzahler zu tragen hat.
Wir fragen uns allerdings auch, ob es nicht sinnvoller für unsere Stadt wäre, sich mit den Betroffenen an einen Tisch zu setzen, um gemeinsame Wege zu finden.
Eigentlich sollten wir froh sein, wenn man sich für unsere Stadt engagiert!
Günter Simon
Fraktionssprecher
24.11.2010: Will man in Blomberg das Bürgerbegehren gegen die Schließung der Grundschule Istrup durch Gutachten verhindern?
Die "Initiative für die Erhaltung der Grundschule Istrup" hat so viele Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt, dass nun der Rat der Stadt Blomberg im Dezember darüber entscheiden soll, wie es weitergeht.
Nachdem die Unterschriftenhürde des Bürgerbegehrens erreicht wurde, sollten wir uns als Blomberger Politiker fragen, wie wichtig uns die "Kostenfrage" eines Bürgerbegehrens / -entscheids ist!
Ohne Rücksprache mit dem Rat hat der Bürgermeister ein Gutachten zur Überprüfung des Bürgerbegehens in Auftrag gegeben - das sei ihm rechtlich zugestanden - aber wollen wir Blomberger BürgerInnen das - was kostet das den Steuerzahler?
Knackpunkte des Bürgerbegehrens sind bei der Ratsentscheidung im Dezember die Kostenfrage des Bürgerbegehrens und die Antworten der vom Bürgermeister beauftragten Gutachter!
Günter Simon
Fraktionssprecher
24.11.2010: Befangenheitsüberprüfung des Blomberger Rates eine Farce?
Nach § 31 / Abs.4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind alle Ratsmitglieder unaufgefordert im Vorfeld politischer Beratungen verpflichtet, ihre Befangenheit mitzuteilen. An Beratungen dürfen Sie nicht teilnehmen!
Da sich kein Blomberger Ratsherr im Vorfeld der schulpolitischen Entscheidung zur Schließung der Grundschule Istrup für Befangen erklärte, wurde u. E. seitens des Bürgermeisters lediglich überprüft, ob nach § 31 / Abs.6 das Abstimmungsverhalten "ergebnisrelevant" war.
Hierzu befragte der Bürgermeister Geise anscheinend telefonisch den Städte- und Gemeindebund als kostengünstige Rechtsberatungsstelle. Er forderte die Ratsher-rInnen auf, ihre Befangenheit hinsichtlich der Grundschule Istrup zu erklären.
Die Oppositionsparteien von Bündnis/90 Die Grünen, CDU und FBvB (Freie Bürger von Blomberg) legten Widerspruch gegen die Befangenheitsüberprüfungspraxis des Bürgermeisters nach § 31 / Abs. 6 ein!
Schriftlich erhielt der Bürgermeister dann die Antwort vom Städte- und Gemeindebund, dass sich seine Überprüfung auf alle Grundschulen beziehen muss.
Die erneuten Rückmeldungen des Rates der Stadt Blomberg zur Befangenheit von Ratsmitgliedern TOP 2 waren Grundlage der Beschlüsse des Rates (Sit-zung Nr. 11 / 2010) zu TOP 3 und 4!
Günter Simon
Fraktionssprecher
17.11.2010: Entscheidung über Schulschließung überdenken
Gemeinsame Presseerklärung der CDU, der Grünen, freie Bürger von Blomberg, Förderverein der Grundschule Istrup und dem Landtagsabgeordneten Jürgen Berghahn:
Aufgrund von Nachfragen aus breiten Teilen der Blomberger Einwohnerschaft gab es ein Gespräch zwischen der CDU, den Grünen, den freien Bürgern von Blomberg, dem Förderverein der Grundschule Istrup und dem Ortsvorsteher Jürgen Berghahn. Es herrscht Einigkeit darüber, dass man jetzt noch keine Entscheidung über die Schließung der Grundschule Istrup treffen sollte.
Im Landtag wird gerade die Änderung des Schulgesetzes diskutiert. Ebenso gibt es Anträge die Geburtenrückgänge positiv zu nutzen für Verkleinerung von Klassengrößen, für Mehrzügigkeit an Schulen und in der Konsequenz für weniger Schulschließungen.
Ohne Kenntnis der endgültigen Gesetzeslage ist es nicht sinnvoll, bereits jetzt eine Entscheidung zu treffen.
Die Gelegenheit, durch Rückgang der Schülerzahlen und durch Nutzung der vorhandenen baulich einwandfreien und sanierten Schulen, kleinere Klassen zu schaffen ist einmalig und sollte nicht vertan werden.Wir appellieren hiermit an den Bürgermeister Herrn Geise, die SPD-Fraktion und die FDP-Fraktion die getroffene Entscheidung auszusetzen und zu überdenken und dem Beispiel anderer Städte in OWL zu folgen.
09.11.2010:
Rechtlichen Überprüfung von Ortsvorsteherwahlen
Rückmeldungen unserer Facebook-Anfrage
Die Freien Bürger von Blomberg hatten per "Facebook" angefragt, ob es ähnliche rechts-widrige Probleme wie in Blomberg bei der Wahl von Ortsvorstehern gibt.
Unsere Bedenken hatten wir beispielhaft anhand der "ignorierten Briefwähler und Briefwählerinnen" in den Wahllokalen Brüntrup, Wellentrup, Istrup - Detmolder Straße erläutert.
Schon am nächsten Tag erhielten wir u. a. folgende Antwort:"Der Landesverband FW S-H e.V. wird das Thema auf der Vorstandssitzung am 06.11.10 auch diskutieren. Wir werden uns auf jeden Fall wieder melden.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass diese Art der Nichtzuodnung von Briefwahlstimmen auch in S-H üblich ist. Da es uns aber nie annähernd getroffen hat - die FW haben in unserer Gemeinde die absolute Mehrheit- haben wir uns bislang auch nicht der Problematik angenommen.
Grüße aus dem Norden "Angesichts der Tatsache, dass die Ortsvorsteher von Brüntrup und Wellentrup für eine Schließung der schülerzahlenmäßig im Bestand gesicherten Grundschule Istrup gestimmt haben, sehen sich die FBvB wegen der uns vorliegenden Rückmeldungen darin bestätigt, dass es offensichtlich Rechtsverstöße gibt, die durch Gerichtsverfahren geklärt werden müssen.
Günter Simon
Fraktionssprecher
08.11.2010:
Schließung
der Grundschule Istrup:
Welche rechtliche Bedeutung haben schriftliche Anträge/Anfragen und Antworten
für politische Entscheidungen?
Die FBvB haben das Ergebnis der Befangenheitsabfragen des Bürgermeisters Klaus Geise so zusammengefasst: "Was Du schwarz auf weiß besitzt, dass kannst Du getrost nach Hause tragen!"
Die Blomberger Ratsentscheidung zur Schließung der Grundschule Istrup wurde seitens der Bezirksregierung im Presseartikel der heutigen LZ vom 08.11.2010 konkretisiert und verändert.
Es ist üblich, dass die Fraktionen bei wichtigen Themen eine angemessene Beratungsfrist erhalten, bevor es derartige, weit reichende, politische Abstimmungen gegen den Willen der betroffenen Eltern gibt. Eine entsprechende Information der Stadtverwaltung erhielt ich als Fraktionssprecher bisher nicht.
Da fragt man sich doch, was überhaupt bisher schriftlich / rechtlich geklärt wurde, um eine solche weit reichende Entscheidung des Blomberger Rates vorzubereiten!
- Die Freien Bürger von Blomberg haben die Befangenheitsabfrage der CDU unterstützt und in ihrem Schreiben (Widerspruch und Beschwerde) an die Kommunalaufsicht per kommentarloser Weiterleitung durch die Stadtverwaltung (Eingangsstempel) deutlich gemacht, dass wir das bisherige Procedere formaljuristisch beanstanden - eine Antwort erhielten wir bisher nicht !
- Die SPD, der langjährig Verbündete FDP und der Bürgermeister hatten vor ihrer politischen Entscheidung zur Schließung der funktionierenden Grundschule Istrup keine schriftliche Anfrage zur Erhaltung aller Blomberger Grundschulen (z.B. durch die Benennung eines zweiten Standorts) an die Bezirksregierung gestellt - stattdessen berief man sich bisher stets auf mündliche Aussagen.
- Inzwischen wurde eine rechtliche Überprüfung / Gutachten des Bürgerbegehrens in Auftrag gegeben, wie Geise in der letzten Hauptausschusssitzung berichtete. Was kostet das den Steuerzahler - eine Antwort gab es nicht!
- Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist ebenfalls noch nicht gefallen!
- Wegen der offensichtlichen rechtlichen Bedenken werden die FBvB das Bür-gerbegehren in der nächsten Ratssitzung unterstützen!
- Wir schlagen vor, dass die Ratsentscheidung der Schließung der Grundschule Istrup bis zur rechtlichen Klärung der offenen Fragen korrigiert wird und alle Blomberger Grundschulen bis auf Weiteres erhalten bleiben.
Günter Simon
Fraktionssprecher
08.11.2010: Befangenheitsabfrage des Blomberger Bürgermeisters muss wiederholt werden
Befangenheitsabfrage des Blomberger Bürgermeisters muss wiederholt werden
Die Rechtsberatungsstelle der Städte und Kommunen beanstandet schriftlich die Befangenheitsabfrage des Blomberger Bürgermeisters Klaus Geise und weist darauf hin, dass diese wiederholt werden muss!
Geise hatte, nach mündlicher Rücksprache mit dem Städte- und Gemeindebund - der ersten Anlaufstelle für Rechtsberatungen der Kommunen - die Blomberger Ratsherren schriftlich aufgefordert, eine Befangenheitserklärung für sich und ihre Angehörigen zur Grundschule Istrup abzugeben.
Seitens der Oppositionsparteien Bündnis 90 / die Grünen, der CDU und der Freien Bürger von Blomberg, hatte man auf die Rechtswidrigkeit einer solchen Befangenheitsabfrage hingewiesen - schließlich gab es ja eine Vorberatung im Schulausschuss!
Rechtlich ist dies so geregelt: wer persönlich befangen ist, darf an solchen Beratungen nicht teilnehmen!
Die Freien Bürger von Blomberg ergänzten demonstrativ die erste Befangenheitsabfrage des Bürgermeisters um andere Standorte, um dieses Problem zu dokumentieren.
Jetzt stellte der Städte- und Gemeindebund dies endlich schriftlich klar - die Abrage des Bürgermeisters ist zu wiederholen!!
In der LZ vom 06. / 07. November 2010 wurde berichtet: "Verwaltung sitzt falscher Rechtsauskunft auf".
Per Schreiben vom 04.November 2010 forderte Geise die Ratsherren daher auf, Bis zum 10.11.2010 schriftlich mitzuteilen, "ob Sie als Ratsmitglied und/oder die in \ 31 GO NW ge-nannten Personen (Angehörige) Bezugspunkte zu den Grundschulen
- GS Weinberg
- GS Paradies
- GS Großenmarpe
- GS Istrup
- GS Reelkirchen
haben."
Was lernen wir aus dieser Geschichte?
"Was Du schwarz auf weiß besitzt, das kannst Du getrost nach Hause tragen!"
Günter Simon
Fraktionssprecher
03.11.2010: Engagieren sich die Ortvorsteher für Ihre Ortsteile - wer hat sie überhaupt gewählt?
Angesichts der Tatsache, dass die Ortsvorsteher von Brüntrup und Wellentrup für die Schließung der Grundschule Istrup in der Ratssitzung vom 16.09.2010 stimmten, ist diese Frage berechtigt.
Ortsvorsteher haben sich für Ihre "Orte" zu engagieren!
Daher haben die FBvB in der letzten Vereinsversammlung vom 26.10.2010 eine rechtliche Überprüfung des Blomberger Wahlprocederes der Ortsvorsteher beschlossen.
Die Ortsvorsteher werden nicht von Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt - die Mehrheitspartei benennt sie aufgrund eines "sogenannten Wahlergebnisses"!
Dieses Wahlergebnis entspricht aber nicht dem Willen der Wählerinnen und Wähler, wie die Stadtverwaltung auf Anfrage der FBvB eindrucksvoll beispielhaft bestätigte: Brüntrup, Wellentrup und Istrup / Detmolder Straße bilden einen Wahlbezirk!
Im Brüntruper Wahllokal erhielt die FDP eine Mehrheit von 7 Stimmen gegenüber dem parteiunabhängigen Kandidaten und Vorsitzenden eines eingetragenen Brüntruper Vereins. Die Anfrage zum Zählmodus von Briefwählerstimmen beantwortete die Stadtverwaltung so: Brüntruper Briefwähler wurden aus "Geheimhaltungsgründen" dem örtlichen Wahllokal nicht zugeordnet.
Tatsache ist, dass es nach Auskunft der Stadtverwaltung Blomberg 33 Brüntruper Briefwähler gab. In Wellentrup gab es 12 und in Istrup 15.
Daher stellt sich für die FBvB die Frage, ob die Ortsvorsteher von Bruntrup und Wellentrup überhaupt rechtmäßig gewählt wurden.
Die Freien Bürger von Blomberg haben daher beschlossen, dass der Vorstand baldmöglichst Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnimmt, um eine Klage beim Verwaltungsgericht vorzubereiten.
Ferner soll mit anderen Freien Wählergemeinschaften gesprochen werden, um die Frage zu klären, ob in anderen Städten und Gemeinden ähnlich verfahren wird.
Günter Simon
Fraktionssprecher
24.10.2010: Schließung der Grundschule Istrup: 1746 Unterschriften beim Bürgerbegehren
Die Vorsitzende des Fördervereins der Grundschule Istrup, Susanne Kleemann, die Schatzmeisterin des Fördervereins, Annette Leßmann und Carsten Sand als betroffener Elternteil übergaben 1746 Unterschriften an den Blomberger Bürgermeister Klaus Geise.
Eigentlich hätte man nur 1184 Unterschriften gebraucht - aber damit sind die Befürworter des Bürgerbegehrens, dass sich gegen die Grundschule zahlenmäßig auf der sicheren Seite, denn die endgültige Summe steht erst nach der Überprüfung durch die Stadtverwaltung fest.
Nach der inhaltlichen Überprüfung durch die Bezirksregierung wird sich der Rat der Stadt Blomberg am 10. November mit diesem Thema befassen.
Sollte es dann zu einem Bürgerentscheid kommen, dann läuft das Verfahren so weiter, wie bei einer Kommunalwahl.Günter Simon
Fraktionssprecher
06.10.2010: Schließung der Grundschule Istrup - ein rechtswidriger Ratsbeschluss?
Die FBvB haben Beschwerde gegen den Ratsbeschluss vom 16.09.2010, die Grundschule Istrup zu schließen, bei der Kommunalaufsicht eingereicht.
Durch den "Dringlichkeitsantrag" an die Kommunalaufsicht / den Herrn Landrat wird eine "rechtsverbindliche Klärung des Sachverhalts mit ´Aufschiebender Wirkung´" erwartet.
Die FBvB beanstanden darin erstens, dass eine "frühzeitige Information der Einwohner" (§23 GO) nicht erfolgte. Selbst der Rat erhielt im Vorfeld dieser politischen Entscheidung keinen Beschlussvorschlag. Auch nach der Schulausschusssitzung wurde der Grundschulstandort immer noch als "N.N." bezeichnet. Die Niederschrift des Schulausschusses ging bei mir als Fraktionssprecher erst nach der Ratssitzung am 23.09.2010 mit der Ratspost ein. Grundlage des Ratsbeschlusses war lediglich ein "mündlicher Bericht" des Bürgermeisters.
Die FBvB haben in Ihrem Antrag darauf verzichtet, die Frage bei der Kommunalaufsicht zu klären, ob auch gegen das Schulmitwirkungsgesetz verstoßen wurde. Hinsichtlich der Schließung der Grundschule Istrup waren u. E, die rechtlichen Vertreter der Grundschule im Vorfeld der Ratssitzung anzuhören. Ob hier Verstöße vorliegen, ist seitens der Bezirksregierung zu klären, bevor Neuanmeldungen an der Grundschule Istrup verhindert werden.Zweitens beantragen die FBvB zu überprüfen, ob gegen allgemeine Haushaltsgrundsätze (§ 75 GO) verstoßen wurde. Vom Schulausschuss ging diese weit reichende politische Entscheidung direkt in den Rat. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Blomberg erhielt keine Möglichkeit darüber zu beraten, ob es sich um eine "wirtschaftliche, effiziente und sparsame" politische Entscheidung handelte. Die Aussage der SPD, man habe alle Standorte bereist - diese seien in einem guten Zustand - ist zu bezweifeln. U.E. gibt es deutliche Unterschiede: die Probleme hinsichtlich der Energieeffizienz des Gebäudes der Grundschule "Am Paradies" sind seit langem bekannt. Erschwerend kommt hinzu, dass Fördermittel nicht so fließen werden, wie dies ursprünglich angedacht war. Dabei war auch zu berücksichtigen, wenn hier investiert würde, dann müsste zwangsläufig auch die Kostenmiete / BIG steigen. Noch unverständlicher wird die politische Entscheidung, wenn man die unterschiedlichen Kostenmieten der Grundschulen miteinander vergleicht. Politisch wurden ferner andere Kostenfaktoren wie voraussichtliche Schülertransportkosten usw. außer Acht gelassen.
Interessant sind in diesem Zusammenhang die Äußerungen der SPD in der LZ vom 06.10. 2010 "Eine mögliche Weiterverwendung des jeweiligen Schulgebäudes habe bei der Entscheidung ebenso eine untergeordnete Rolle gespielt wie die Finanzen".
Wird hierdurch nicht eindrucksvoll bestätigt, wie man mit Steuergeldern umgeht?
Günter Simon
Fraktionssprecher
24.09.2010: Schließung der Grundschule Istrup - eine "strategische Entscheidung" (G. Borchard in der LZ vom 18./19.September) - oder ortsteilfeindlich und sachlich falsch?
Die Ratsmehrheiten von SPD und FDP - einschließlich der Ortsvorsteher von Wellentrup und Brüntrup, (der Istruper Ortsvorsteher fehlte in der Ratssitzung vom 16.09.2010) - haben sich mehrheitlich für die Schließung der Grundschule Istrup ausgesprochen.
Seitens der FBvB fragen wir uns, ob die Ortsvorsteher sich nicht für Ihre Orte einsetzen sollten!
CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und die FBvB stimmten gegen die Schließung der Grundschule Istrup. Das geschah sicher aus unterschiedlichen Gründen.
Die CDU hat anscheinend inzwischen eine Überprüfung der Ratsentscheidung wegen "Befangenheit" bei der Kommunalaufsicht veranlasst. Der Fraktionssprecher von Bündnis 90 / Die Grünen nannte die Entscheidung einem "Schwarzen Tag für die Ortsteile". Beiden kann man nur zustimmen.
Die FBvB haben die Schließung der Grundschule Istrup abgelehnt, weil die prognostizierten Schülerzahlen den Fortbestand in den nächsten Jahren wahrscheinlich machten, zumal für Wellentrup ein neues größeres Baugebiet beschlossen wurde. - Ob hingegen die "strategische Entscheidung" (G. Borchard, Fraktionssprecher der SPD) aufgehen wird, wagen wir zu bezweifeln. Auch bei der späteren Einrichtung von Schulbezirken ist letztendlich der Elternwille entscheiden.
Vor diesem Hintergrund stellt sich für uns die Frage, ob nicht schon bald die Schließung der Grundschule Reelkirchen als Folge dieser politischen Entscheidungen ansteht.Unsere Bedenken in Kurzform:
- Istrup ist ein "vollkommen gesunder Schulstandort in einem gesunden Ort" (Susanne Kleemann, Vorsitzende des Fördervereins in der LZ vom 14.09.2010). Bei solchen Schülerzahlen kann auch eine Bezirksregierung keine Schließung veranlassen. Da außerdem die bauliche als auch die energetische Bilanz deutlich besser ist als die der Grundschule "Im Paradies".
- Wir halten es politisch für unverantwortlich, dass die Betroffenen nicht frühzeitig informiert wurden, wie dies im § 23 der Gemeindeordnung NRW gefordert ist.
- Die politische Entscheidung des Rats ist umso bedenklicher, weil ich erst am 23.09.2010 das Protokoll der Schulausschusssitzung mit der Ratspost erhielt.
- Vor dem Hintergrund der oben genannten Verstöße gegen die Informationspflicht liegt der Schluss nahe, dass "strategisch" der Tatbestand der bewussten Verzögerung von Informationen und der Tatbestand der Befangenheit hinsichtlich der SPD- / FDP-Entscheidungsträger zu befürchten ist. In diesem Zusammenhang ist auch die Frage zu klären, welche Beziehungen es zwischen der Grundschule Reelkirchen und der Bezirksregierung gibt.
- Bedenklich ist das Abstimmungsverhalten der SPD vor dem Hintergrund der Äußerung des Landtagsabgeordneten, J. Berghahn, "Am Ende hätten sich die Genossen im Rat der Fraktionsräson gebeugt." (LZ, 24.09.2010)
- Die Behauptung des Fraktionssprechers der SPD bei der Bereisung der Grundschulen habe sich eine vergleichbare Ausstattung gezeigt ist sachlich falsch. Jeder Blomberger weiß inzwischen, dass die Grundschule am Paradies energetisch betrachtet ein "Dinosaurier" ist. Da die Fördergelder nicht mehr so fließen, nehmen SPD und FDP anscheinend trotz der offenen Investitionen und der überhöhten Energiekosten in Kauf, dass diese Schule erhalten bleiben soll. (Es sind ja nur Steuergelder!)
- Der unzulängliche energetische Zustand der Grundschule am Paradies ist u. E. nur die Spitze des Eisbergs: Wie sieht es mit den Beförderungskosten, usw. aus? Wurde deshalb bewusst eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Blomberg umgangen, weil man sonst hätte anders entscheiden müssen?
Angesichts der o. g. Unstimmigkeiten fragen wir uns seitens der FBvB, ob es ange-sichts der derzeitigen desolaten Blomberger Haushaltssituation politisch zu begrüßen ist, dass finanzielle Überlegungen bei der Entscheidung keine Rolle spielten. Haben wirklich "zwei Fraktionen die Chance genutzt, die Schullandschaft - zumindest in dem Rahmen, der Ihnen von oben zugestanden wird - zu gestalten."??? (LZ - Kommentar: 18.09.2010).
Günter
Simon
Fraktionssprecher
23.09.2010: Schließung eines Blomberger Grundschulstandortes - Entscheidungsmöglichkeiten des Schulausschusses überschritten ?
Die FBvB dürfen seit der letzten Wahl nicht im Schulausschuss abstimmen, weil wir den "Losentscheid" gegen Bündnis 90 / Die Grünen verloren haben. An den Ausschüssen für Schule, Sport, Kultur nehmen wir nach der letzten Wahl nur beratend teil.
Die FBvB haben in der Schulaussitzung vom 09.09.2010 deutlich gemacht, dass die Schließung einer Grundschule angesichts der uns seit längerem bekannten rückläufigen Schülerzahlen und wegen der von uns vor der Wahl vermuteten Einbrüche bei der Gewerbesteuer politisch zu beraten ist. Auch andere Möglichkeiten hätten diskutiert werden sollen, weil wir langfristig prognostizierte Schülerzahlen für fragwürdig halten! Das gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass in Wellentrup ein größeres, neues Baugebiet beschlossen wurde.
Fragwürdig ist das zu erwartende Steuerungsinstrument der neuen Landesregierung zur Gestaltung von Schuleinzugsbezirken, weil selbst nach der Verabschiedung einer derartigen Regelung letztendlich der Elternwille entscheidend ist.
Ungewöhnlich ist ein Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung, der die Schließung einer Grundschule im Vorfeld politischer Entscheidungen nicht benennt: nach § 23 Absatz (2) der Gemeindeordnung des Landes NRW ist die "Unterrichtung der Einwohner" in der Regel so vorzunehmen, dass Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung besteht "
In diesem Kontext stellt sich seitens der FBvB auch die Frage, ob es eine angemessene Unterrichtung und Beratung in den politischen Gremien gab.
Als Mitglied der FBvB im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Blomberg fühle ich mich übergangen.Angesichts der derzeitigen desolaten Haushaltssituation unserer Stadt - neueste "Erkenntnis des Kämmerers": die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Blomberg sanken in den letzten zwei Jahren von ca. 30 Millionen auf 5 Millionen wäre es nach Meinung der FBvB notwendig gewesen, die Kostenfrage der Schließung einer Grundschule zu überprüfen, bevor man sich für die Schließung des Standorts Istrup entschied.
Günter
Simon
Fraktionssprecher
18.09.2010: Schließung der Grundschule Istrup - eine Sachentscheidung?
SPD und FDP entschieden einstimmig: die Grundschule Istrup soll gegen den Willen der Oppositionsparteien keine neuen Eingangsklassen bilden - und wird zukünftig geschlossen. Eine Sachentscheidung?
Gegen den Willen der Oppositionsparteien von CDU, Bündnis/Grünen und FBvB hat die Ratsmehrheit von SPD und FDP am 16. 09.2010 beschlossen die Grundschule Istrup zu schließen.
Die LZ zitierte in Ihrem Presseartikel vom 17.09.2010 den Fraktionssprecher der SPD, Günther Borchard: "Nicht-Entscheiden ist Weglaufen vor der Verantwortung."
Hierdurch wird meines Erachtens suggeriert, die Oppositionsparteien hätten keine Alternativen.
Diese Darstellung ist falsch! Nach der letzten Wahl sahen wir leider keine Chance seitens der FBvB einen eigenen Antrag zu stellen!
Das weitere Vorgehen werden wir in der nächsten Fraktionssitzung beraten. Da an öffentlichen Teilen unserer Fraktionssitzung jeder teilnehmen kann, teilen wir mit, dass wir uns am 21.09.2010 um 19.30 Uhr im Deutschen Haus in Blomberg treffen.Günter Simon
Fraktionssprecher
27.01.2010: Haushaltsrede 2010
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die heutige Verabschiedung des Haushalts 2010 hat eine für alle Beteiligten unerfreuliche Vorgeschichte. Noch im August 2009 wies die SPD in Ihrem Stadtboten auf die positive Entwicklung der Blomberger Rücklage hin. Am 31.12.2008 betrug sie immerhin 19,9 Millionen Euro. Wo sind die Millionen geblieben? Eine Ursache ist sicher der Einbruch bei den Gewerbesteuern.Wie schwierig sich die Blomberger Finanzsituation derzeit darstellt ist den Formulierungen des Kämmerers bei der Aufstellung des diesjährigen Haushalts zu entnehmen: "Die zur Verfügung stehende Ausgleichsrücklage reicht zur Deckung des Fehlbedarfs im Planungszeitraum 2009 - 2013 nicht in allen Jahren aus. Die allgemeine Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird daher aus heutiger sicht zumindest im Jahr 2010 mit heranzuziehen sein. Bei der derzeitigen Ertrags- und Aufwandslage ist die Gefahr, künftig ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufstellen zu müssen nicht mehr auszuschließen." (Entwurf des Haushaltsplans S. 15).
Vor allem die Einbrüche bei der Gewerbesteuer haben dazu geführt, dass wir derartige Finanzprobleme haben. Das ist daher m. E. nicht den Regierungsparteien von SPD und FDP anzulasten. Hieran wird aber deutlich, dass die Fragen: "Leben wir von der Hand in den Mund?" und "Haben wir wirklich alles getan, um den zukünftigen Generationen keinen Schuldenberg zu hinterlassen?" wichtig sind. Daher lehnten wir seitens der FBvB im Vorfeld des Ratsbeschlusses im Hauptausschuss neue Kreditaufnahmen - auch nicht für investive Maßnahmen - ab.
Der Kämmerer hat nun trotz der schwierigen Haushaltssituation und deren Unwägbarkeiten einen Plan ohne neue Kreditaufnahmen vorgelegt.Die letzten Beratungen im Hauptausschuss zeigen, dass allen Parteien der Ernst der Lage bewusst ist. Eine kritische Anmerkung sei mir in diesem Zusammenhang erlaubt. Es sollte m. E. nicht sein, das Ortsvorsteher unmittelbar vor den Haushaltsberatungen Anträge in Höhe von über 40.000 Euro für Wegeerneuerung stellen. In diesem Kontext hilft es auch wenig, dass der Ortsvorsteher, H. Thiel, darauf in der Hauptausschusssitzung darauf hinwies, dass. die Verwaltung diese Position eingesetzt habe. Die Position war als "OV" gekennzeichnet. Es gibt eine Wegebegehung und eine Prioritätenliste!
Der Kämmerer ging in seiner Vorlage noch von Kreditaufnahmen für "investive Ausgaben" von 122.939 Euro aus. In einer sehr sachlichen Diskussion wurden die Vorschläge beraten und meistens sogar einstimmig abgestimmt. Die Beratungen haben dazu geführt, dass keine Kreditaufnah-me notwendig sein wird.Damit ist ein Schritt in die richtige Richtung getan und die FBvB werden in diesem Jahr dem Haushalt trotz der Unwägbarkeiten (Kreisumlage / Gewerbesteuermindereinnahmen/ -rückzahlungen, usw.) zustimmen.
Damit ist es für uns aber noch nicht getan! Den FBvB reicht es nicht aus, wie mir der Kämmerer in einem Gespräch mitteilte "Man kann nur hoffen!"
Andere Städte und Gemeinden wie Horn-Bad Meinberg haben längst Konsequenzen aus der Finanzmisere gezogen und planen die Einrichtung einer fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe Finanzen.
Darüber sollten wir u. E. auch in Blomberg beraten. So gibt es z.B. noch immer einige Punkte der Roten Liste des Kämmerers und auch Vorschläge des Gemeindeprüfungsamts, die nicht abgearbeitet wurden.Für die FBvB ist es sicher nicht der richtige Weg, nach neuen Einnahmequellen, die den Steuerzahler belasten, zu suchen!
Abschließend bedanke ich mich bei der Stadtverwaltung - insbesondere bei dem Kämmerer - für die geleistete Arbeit. Bei den Fraktionen und dem Bürgermeister bedanke ich mich für die sachliche Beratung des diesjährigen Haushalts.
Günter Simon
Fraktionssprecher
10.12.2009: Wartehaus am Flachsmarkt - Nachbesserungen durch den Ortsvorsteher initiert?
Die CDU und FBvB hatten sich vor der Kommunalwahl für ein Wartehäuschen am Flachsmarkt engagiert.
Kurz nach der Wahl wurde ein Wartehaus errichtet, das allerdings weder den Vorstellungen der Anwohner noch denen der FBvB entsprach.
Nachdem die Lippische Landeszeitung am 05.11.2009 ausführlich über die Kritik der Betroffenen und auch die durch den FBvB - Ratsherrn, Jürgen Färber, aufgezeigten Mängel berichtet hatte, will sich nun endlich auch der SPD Ortsvorsteher, Dieter Rieke, für Verbesserungen einsetzen (Mitteilung der LZ vom 06.11.2009): das Wartehäuschen soll Fenster und einen Papierkorb erhalten.Günter Simon
Fraktionssprecher
10.10.2009: Weitere 4 Millionen weniger Gewerbesteuer innerhalb eines Monats
Die FBvB hatten vor der Kommunalwahl eine Sondersitzung des Blomberger Rates beantragt, um eine Übersicht über die Haushaltssituation zu erhalten.
Die Bilanz stellte sich mit Stand vom 18.08.2009 so dar, dass es einen Fehlbedarf durch Gewebesteuermindereinnahmen von über 6,7 Millionen Euro gab.
Nach der Wahl veröffentlichte der Kämmerer in der Lippischen Landeszeitung vom 19./20. September 2009, dass es weitere Gewerbesteuermindereinnahmen von 4 Millionen Euro gäbe. Hierzu Stodiek in der LZ: "Ich kann genau nachweisen, wann die jeweiligen Bescheide bei uns eingegangen sind. Die Situation hat sich innerhalb der vergangenen vier Wochen so verschärft."
Somit erhöhen sich die Gewerbesteuermindereinnahmen auf ca. 10,5 Millionen Euro. Rechnet man noch den Fehlbedarf bei der Haushaltsaufstellung im Januar 2009 von ca. 5,3 Millionen Euro hinzu, so ist die Rücklage der Stadt Blomberg von 19,9 Millionen (31.12. 2008) auf 4,1 Millionen geschrumpft.
Unklar ist, in welcher Höhe Firmen beim Finanzamt Anträge auf Reduzierung der Gewerbesteuerzahlungen gestellt haben.
Es ist zu befürchten, dass es in Kürze in Blomberg keine Rücklage mehr gibt!Günter Simon
Fraktionssprecher
29.08.2009: Ergebnisse der Sondersitzung des Rates am 19.08.2009 - Fragenkatalog der FBvB
In der Sondersitzung des Rates am 19.08.2009 wurde deutlich, dass sich innerhalb von knapp 2 Monaten die Finanzsituation der Stadt um fast 700.000 Euro verschlechtert hat.
Das bedeutet einen weiteren Abbau der Rücklage der Stadt Blomberg. Nachdem sich diese bereits im Januar um 5,6 Millionen Euro zum Ausgleich des Haushaltsdefizits verringert hatte sind es nunmehr über 12 Millionen.
Dass dieses Thema so kurz abgehandelt wurde, liegt sicher auch daran, dass der umfangreiche Fragenkatalog der FBvB, der 2 Tage vor der Ratssitzung der Stadtverwaltung vorlag, nur partiell behandelt wurde.
Dass sich vor allem die SPD darüber aufregt, war zu erwarten - veröffentlichte man doch noch im Stadtboten vom August 2009 die stolze Rücklage von 19,9 Millionen Euro.Unser vorab eingereichter Fragenkatalog lautete wie folgt:
"Sehr Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Stodiek, sehr geehrte Damen und Herren der Stadtverwaltung,
wie versprochen erhalten Sie den Fragenkatalog der FBvB im Vorfeld der Ratssitzung vom 19.08.2009
- zur Gewerbesteuer:
Die Gewerbesteuereinnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil des Blomberger Haushalts. Die Mindereinnahmen und die Konsequenzen für den Haushalt 2009 lassen sich zur Zeit seitens der FBvB nicht einschätzen. Daher haben wir eine Sondersitzung des Blomberger Rats beantragt.
- Wie hoch sind die aktuellen Mindereinnahmen der Blomberger Gewerbesteuer 2009?
- Gab es Anträge von Blomberger Betrieben, die Gewerbesteuer 2009 zu reduzieren?
(Anmerkung: eine detaillierte Darstellung erfolgt seitens der Stadtverwaltung im nichtöffentlichen Sitzungsteil)- Entstehen hierdurch weitere Defizite?
- zur partiellen Haushaltssperre des Kämmerers:
Viele Ausgaben unserer Stadt sind Positionen, die sich durch eine partielle Haushaltssperre des Kämmerers nicht einfach "halbieren" lassen.
- Wie hoch ist das erwartete Einsparpotential insgesamt?
- Wie verteilen sich diese verordneten Einsparungen auf "freiwillige Leistungen" und "Pflichtaufgaben"?
- zu eventuellen neuen zukünftigen außerplanmäßigen Ausgaben:
Für das Projekt "Nelke küsst Tulpe" wurden seitens der Stadt u. a. Haushaltsgelder für die "Umgestaltung des ´Alten Friedhofs´" vorgesehen. Hinzu kommen Landesmittel, um dieses Projekt durchzuführen.
- Reichen die in unserem Haushalt 2009 ausgewiesenen Gelder zuzüglich der Landesmittel aus, um dies zu realisieren?
- Gibt es weitere notwendige "überplanmäßige Ausgaben"?
- zur Rücklage:
Die Rücklagenentnahme dient oft als Instrument, um Haushaltsdefizite auszugleichen.
- Wie hoch war die Blomberger Rücklage vor der Einführung des NKF?
- Wie hoch ist die aktuelle Rücklage (ohne Wesertalmillionen)?
- Wie lassen sich eventuelle Differenzen der letzten 5 Jahre erklären?
- zum aktuellen Stand der Wesertalmillionen:
Das Wesertaldepot wird aufgelöst. Da dies m. E. weitgehend Aktien sind, ist der Tageswert schwankend.
- Wie hoch ist der aktuelle Wert?
- Können diese Gelder für die Entschuldung eingesetzt werden - oder benötigt Blomberg das Geld zum Ausgleich des laufenden Haushalts?
- zu Grundstücks- und Gebäudeverkäufen der letzten 5 Jahre:
Die Stadt Blomberg hat in den letzten 5 Jahren Geld durch den Verkauf von Grundstücken und Gebäuden eingenommen.
- Wie hoch sind diese Einnahmen insgesamt?
- Wurden diese Gelder bisher zur Schuldentilgung eingesetzt?
- Sind weitere Verkäufe geplant?
- zur Beurteilung der derzeitigen Blomberger Haushaltssituation:
Im Kommunalwahlrecht Nordrhein-Westfalen (§ 81 , FN 27) zur "Nachtragssatzung" heißt es: " (2) Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nach-tragssatzung zu erlassen, wenn 1.) sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Jahresfehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann ."
Ähnliches schlägt auch der Bund der Steuerzahler vor, der auf die Notwendigkeit von Nachtragshaushalten der Städte und Kommunen mehrfach hinwies.
- Wie hoch ist das erwartete, aktuelle Defizit 2009 der Stadt Blomberg?
- Wie soll dies im Haushaltsjahr 2009 ausgeglichen werden?
- Wie hoch sind nach einem eventuellen Ausgleich des Haushalts 2009 die Blomberger Rücklage und der Blomberger Schuldenstand?
- Droht den Blombergern als einer der finanzstärksten lippischen Gemeinden ein "Haushaltssicherungskonzept"?
- Konsequenzen der Ratssitzung vom 19.08.2009:
Die FBvB beantragen bei dieser Gelegenheit, in der o. g. Ratssitzung darüber zu entscheiden, ob angesichts der vorgelegten Fakten ein Blomberger Nachtragshaushalt 2009 notwendig ist.Mit freundlichen Grüßen,
Günter Simon, Fraktionssprecher"
17.07.2009: Informationen zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer bei Trinkwasseranschlüssen
Am 8. Oktober 2008 (AZ. V R 61/03) entschied der Bundesfinanzhof, dass die Arbeiten an Trinkwasseranschlüssen nur mit 7 Prozent besteuert werden dürfen. Die Betroffenen erhalten zu viel gezahlte Gelder zurück.
Wer erhält sein Geld zurück?
Alle ab dem Jahr 2000 für Arbeiten an Trinkwasseranschlüssen erhöhte Mehrwertsteuersteuer bei Wasseranschlussbescheiden erhielten - auch die, die nach § 8 KAG oder oder Kostenerstattungsbescheide nach § 10 KAG NRW erfolgten.
Bis zum 31.12.2006 betrug die Mehrwertsteuer 16 % ab dem 1.1.2007 19 %.
Die Gemeinde kann nur die zu viel gezahlte Umsatzsteuer erstatten, die sie ihrerseits über Bescheide Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt hat. Bei "Vergabe der Arbeiten an Privatunternehmer" muss die Stadt zwar 19 % Mehrwertsteuer an den Unternehmer zahlen, doch auch in diesem Fall gilt, dass dem Anschlussnehmer nur 7 % weitergegeben werden dürfen.
Wie wird verfahren?
- Nach Darstellung des Städte- und Gemeindebunds Nordrhein-Westfalen (Mitteilungen Juli 2009) werden die "ergangenen, bestandskräftigen Bescheide berichtigt" und nicht aufgehoben.
Die Finanzämter sind bereit "alle Überzahlungen ab dem Jahr 2000 zurückzuerstatten".- Die Städte ermitteln für die Jahre 2000 bis 2009, wer zu viel Mehrwertsteuer gezahlt hat.
- Die ergangenen Bescheide werden berichtigt.
- Erst nach Rückzahlung der überzahlten Umsatzsteuer durch das Finanzamt hat die Gemeinde wiederum das Geld, um eine Rückerstattung an die betroffenen Grundstückseigentümer vorzunehmen.
Was ist in Blomberg zu beachten?
- Die Betroffenen erhalten von der BvB eine Korrektur der Abrechnung und ein Antragsformular für die Rückerstattung.
- Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist zusammen mit einer Kopie der Rechnung bei der BvB einzureichen.
- Falls Sie betroffen sind und nicht angeschrieben wurden oder auch die alte Rechnung nicht finden können - wenden Sie sich dennoch an die BvB. Eigentlich müsste die BvB ja ihre Rechnungen in den Unterlagen haben.
Blomberg Brüntrup, den 17.07.2009
Günter Simon
Fraktionssprecher
17.07.2009: Geheimniskrämerei bei der BvB?
Bereits am 8. Oktober 2008 (AZ. V R 61/03) entschied der Bundesfinanzhof, dass die Arbeiten an Trinkwasseranschlüssen nur mit 7 Prozent besteuert werden dürfen.
Andere Städte und Gemeinden haben bereits, die zu viel gezahlten Gelder den Betroffenen erstattet.
Da sich in Blomberg nichts tat, starteten die FBvB am 12.06.2009 eine Anfrage an. Die Antwort der BvB liegt nun vor. Darin heißt es, dass die BvB "eine Stellungnahme des Finanz-amts zur Vorgehensweise abgewartet" hat. Jetzt werde so verfahren: "Alle betroffenen rund 200 Haushalte werden in Kürze angeschrieben und Informiert Die Berichtigungsmitteilung enthält eine Korrektur der Abrechnung und ein Antragsformular. Die Erstattung erfolgt nach Eingang des ausgefüllten unterschriebenen Antrags mit beigefügter Rechnungskopie. Über die Summe der Rückerstattung werden wir aus Gründen von Geschäftsgeheimnissen keine Aussage machen."
Die FBvB sind der Meinung, dass die BvB verpflichtet ist dem Rat Rede und Antwort zu stehen und nachfragen. Das von der BvB geplante Verfahren entspricht den Vorschlägen des Städte- und Gemeindebunds. Dennoch sei die Frage erlaubt, weshalb man die Rückerstattung dadurch erschwert, dass die Betroffenen die Rechnungskopien vorlegen müssen. Gibt es diese nicht auch bei der BvB?
Blomberg Brüntrup, den 17.07.2009
Günter Simon
Fraktionssprecher
25.03.2009: Freie Bürger von Blomberg vorschnell? (Meinung zum "LZ"-Kommentar von M. Schwarzer, veröffentlich am 16.3.2009)
Lesen Sie dazu: Anwohnerinformation: Einziehung der öffentlichen Straße "Phoenix-Contact-Allee" (17.12.2008)
Dass die von der FBvB durchgeführte Bürgerinformation (es war kein "Vordruck dagegen", sondern eine Information mit der Möglichkeit der Stellungnahme) durchaus Sinn machte, hat das Ergebnis gezeigt: Die dadurch informierten Betroffenen haben ihre Meinung so geäußert, dass, so teilt die Kommentatorin mit und hat es also auch bemerkt: "die Politiker nun verlegen auf ihren Stühlen hin und her rutschten".
Dass unsere Politiker mal ins Nachdenken über ihr Tun oder Beschließen geraten, ist doch allgemein wünschenswert! - Und ist auch Ziel der Freien Bürger.
Dass nun die blomberger Firma, um deren Planung es dabei ging, flugs eine anderer Planung aus der Schublade gezogen hat, ist zu begrüßen, zeigt es doch, dass diese Firma ein Gespür für die nun offenliegende Meinung der betroffenen Bürger hat und auf deren Anliegen angemessen reagiert.
Nicht nur die Freien Bürger, sondern der Rat in Gesamtheit waren jedoch laut Kommentar davon nicht informiert. Ja, woran mag das nun liegen? Hat's der Bürgermeister vielleicht vorher gewusst und nicht informiert? Oder hat's die Presse gewusst und für sich behalten, damit Anlass für den Kommentar besteht? Oder war Umplanung der Firma doch erst zeitlich nach der Bürgerinformation erfolgt und die Firma ist nicht gleich damit losgelaufen? - Muss sie ja auch nicht.
Und dass die Freien Bürger keine "Standleitung" zu der blomberger Firma zum Zwecke der aktuellsten Informationsabfischung unterhalten, wer mags ihnen verdenken? Rat und Bürgermeister wussten es offensichtlich auch nicht besser bzw. schneller, oder?
Wie auch immer: Die blomberger Firma hat reagiert, den Betroffenen ist hoffentlich geholfen, und der Kommentar stellt das ja auch richtig dar.
Alles prima gelaufen.
Nur die Kommentatorin ist nicht zufrieden mit den Freien Bürgern. ... Ach.Freundliche Grüße von
Walter Beumer
Residenzstraße 61
32825 Blomberg
16.03.2009: Ratsmehrheit in Blomberg für Vergeudung von Steuergeldern?
Die FBvB hatten mit Schreiben vom 24.02.2009 eine Resolution an die Landesregierung beantragt, um einen dritten Wahltermin zu verhindern. Damit alle Blomberger Fraktionen die Chance hatten, sich in die Resolution im Interesse der Steuerzahler einzubringen hatten wir diese bewusst als Vorschlag formuliert:
"Der Rat der Stadt Blomberg fordert von der Landesregierung NRW, auf einen dritten Wahltermin zu verzichten. Die Kommunalwahl soll am 27.September 2009 zeitgleich mit der Bundestagswahl durchgeführt werden. Ein dritter Wahltermin kostet den Steuerzahler voraussichtlich "42 Millionen Euro" (Lippische Landeszeitung: 19.02.2009, S.1).
Durch einen dritten Wahltermin werden ferner die ehrenamtlichen Wahlhelfer erheblich belastet. Es ist zu befürchten, dass sich wegen des von der Landesregierung NRW vorgeschlagenen zusätzlichen Termins am 30.08.2009 die Wahlbeteiligung verringert."
Diese Resolution scheiterte, weil lediglich Bündnis 90 / Die Grünen zustimmten und sich die SPD enthielt.
Unsere Meinung:
Es war zu erwarten, dass sich die Blomberger CDU und auch die FDP nicht für eine Resolution gegen die Wahltermine der Landesregierung NRW aussprechen würden - beide Parteien haben ja eine Koalitionsvereinbarung. Fragwürdig ist allerdings die Begründung eines CDU-Ratsherren, der behauptete: " Ich habe gelesen, dass der zusätzliche Wahltermin nur 5 Millionen mehr kostet".
Die SPD hätte in Blomberg angesichts der Aktivitäten der Landes - SPD (Verfassungsklage) zustimmen und eigene Ideen eigene Begründungen einbringen können. Man enthielt sich jedoch einstimmig mit dem Hinweis "diese Diskussion ist in Düsseldorf zu führen". Daher stellt sich die Frage, ob die SPD mit der FDP bereits Absprachen getroffen hat, um nach der nächsten Kommunalwahl den "Kuschelkurs mit der Blomberger FDP" fortzusetzen.
Bei Bündnis 90 / Die Grünen bedanken wir uns für die Unterstützung, da sie sich gegen die Vergeudung von Steuergeldern und die Umsetzung "bürgerfreundlicher Entscheidungen eingesetzt haben.
Blomberg, den 16.03.2009Günter Simon
Fraktionssprecher
16.03.2009: Ein neuer Weg für Blomberger Bürgerinnen und Bürger im Flachsmarktbereich?
Die FBvB freuen sich, dass die Nachteile der Einziehung der Blomberger "Phoenix Contact Allee" durch einen Kompromiss gelöst werden sollen:
"Typisch Phoenix Contact: Der Weg ist längst geplant." (LZ.: 16.03.2009 / Am Rande)
Unsere Meinung:
Wir sind uns sicher, dass alle Blomberger Fraktionen stets die Firma Phönix Contact unterstützen werden. Die FBvB setzten sich aber auch für die Blomberger Bürgerinnen und Bürger ein.
In den Blomberger Straßen- und Wegebegehungen der letzten Jahre haben alle Fraktionen deutlich gemacht, dass es vor wichtigen politischen Entscheidungen eine "Bürgeranhörung" der Betroffenen geben soll. Das ist Aufgabe der Stadtverwaltung und nicht der Fraktionen.
In der Ratssitzung vom 11.03.2009 war keiner Fraktion bekannt, dass seitens der Firma Phoenix Contact ein Kompromiss angedacht war.
Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass "die Politiker im Rathaus verlegen auf Ihren Stühlen hin und her" "rutschten" wie die LZ berichtete und einen Kompromiss andachten.
Das Wegerecht ist ein sensibles "Gewohnheitsrecht", das von regelmäßigen Nutzungen abhängig ist: einmal weg - immer weg!
Weil es im Vorfeld u. E. keine angemessenen Informationen der Betroffenen gab, haben die FBvB einen aus Vereinsmitteln finanzierten Flyer herausgegeben, da die Zeit drängte.
Blomberg, den 16.03.2009Günter Simon
Fraktionssprecher
27.02.2009: Werden Steuergelder durch die Landesregierung NRW verschwendet?
Die Landesregierung NRW beharrt anscheinend trotz der Niederlage vor dem NRW - Verfassungsgericht auf eine dritten Wahltermin im Jahr 2009. Der zuständige CDU Minister Wolf und auch der Koalitionspartner FDP beharren anscheinend auf dem 30. August 2009 als neuen Termin in NRW, obwohl die SPD und auch Bündnis 90 / Die Grünen rechtliche Bedenken anmeldeten.
Die FBvB lehnen den dritten Wahltermin ab.
Daher haben wir am 27.02.2009 eine Resolution an die Landesregierung NRW zur Verabschiedung im Rat der Stadt Blomberg bei der Stadtverwaltung eingereicht, um einen dritten Wahltermin zu verhindern.Unser Vorschlag für die Resolution:
"Der Rat der Stadt Blomberg fordert von der Landesregierung NRW, auf einen dritten Wahltermin zu verzichten. Die Kommunalwahl soll am 27.September 2009 zeitgleich mit der Bundestagswahl durchgeführt werden.
Ein dritter Wahltermin kostet den Steuerzahler voraussichtlich "42 Millionen Euro" (Lippische Landeszeitung: 19.02.2009, S.1).
Durch einen dritten Wahltermin werden ferner die ehrenamtlichen Wahlhelfer erheblich belastet.
Es ist zu befürchten, dass sich wegen des von der Landesregierung NRW vorgeschlagenen zusätzlichen Termins am 30.08.2009 die Wahlbeteiligung verringert."
Blomberg, den 27.02.2009Günter Simon
Fraktionssprecher
30.01.2009: Haushaltsrede 2009
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die FBvB begrüßen es, dass seit der Kritik durch das Gemeindeprüfungsamt seitens der Stadtverwaltung und des Bürgermeis-ters auch im Jahr 2008 versucht wurde, die beanstandeten Punkte in vielen Sitzungen abzuarbeiten. In vielen Bereichen ist dies inzwischen auch gelungen.
Wir freuen uns auch darüber, dass dass für den Haushalt 2009 keine neuen Kredite aufgenommen werden sollen.In diesem Zusammenhang sei aber auf die Frage hingewiesen, wie wir einen eventuellen Eigenanteil beim Konjunkturförderprogramm II finanzieren können. Wegen der kurzfristigen und immer noch unklaren Rahmenbedingungen, besteht ein Unsicherheitsfaktor, der weder dem Bürgermeister, noch der Stadtverwaltung oder den Fraktionen anzulasten ist.
Bei dieser Gelegenheit bedanken wir uns nicht nur beim Bürgermeister, Herrn Geise und der Stadtverwaltung - insbesondere dem Kämmerer, Herrn Stodiek für die geleistete Arbeit, sondern auch bei allen anderen Fraktionen für die sachliche, konstruktive Zusammenarbeit im letzten Jahr.Bedenken haben wir seitens der FBvB allerdings gegen die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans in Höhe von 5.302.280 Euro.
- Im Vorfeld der Verabschiedung des diesjährigen Haushalts wurden bereits seitens der Regierungsparteien von SPD / FDP mehrheitlich mit den Stimmen der SPD / FDP, CDU und Bündnis 90 / Die Grünen Steuergelder in Höhe von 300.000 € als Zustiftung für die Heinrich - Fritzemeier- Stiftung verschoben. Lediglich die FBvB hatten Bedenken gegen diese Entscheidung, obwohl sie die "Fritzemeierstiftung" für eine wichtige Einrichtung unserer Stadt halten. Hierdurch werden u. a. Einzelanträge von Schulen, Sport- und Kulturvereinen unterstützt - historisch betrachtet wurden allerdings auch städtische "freiwillige Leistungen" wie regelmäßige finanzielle Unterstützungen für städtische Sport- und Kulturvereine sowie Seniorenweihnachtsfeiern aus dem städtischen Haushalt ausgegliedert und auf jährliche Zahlungen der "Fritzemeierstiftung" verlagert. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Begründung der Regierungsparteien dem Steuerzahler eine hinreichende Erklärung dafür ist, dass diese Zustiftung aufgrund der "Mehreinnahmen der Gewerbesteuer 2008" schon im Vorfeld der Haushaltsberatungen 2009 erfolgte. Unserer Meinung nach wäre es sinnvoll gewesen, darüber im Rahmen der Haushaltsberatungen zu entscheiden, um eventuell die Rücklagenentnahme zu senken. Offen ist auch die Frage, was hierdurch zusätzlich finanziert werden soll.
- Trotz aller Anstrengungen die Kritikpunkte des Gemeindprüfungsamts abzuarbeiten Bewegen sich die freiwilligen Leistungen unserer Stadt auf höherem Niveau als das anderswo üblich ist. Es ist festzustellen, dass wie oben erwähnt nicht nur freiwillige Leistungen auf die Fritzemeier-Stiftung verschoben wurden, sondern dass auch weiterhin die Begegnungsstätten und Dorfgemeinschaftshäuser mit über ¼ Million Euro jährlich bezuschusst werden. Bisher ist es nicht gelungen, diese Ausgaben - wie von uns vorgeschlagen durch "Trägervereine" zu senken.
- Die FBvB interessieren sich seit Jahren für Sachentscheidungen.
- Wesentliche Grundlagen solcher Entscheidungen sind neben einer aktuellen Eröffnungsbilanz (u. a.: Daten des Gebäudebestands,) auch eine Bestandsaufnahme der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze. Bisher wurde weder eine endgültige Eröffnungsbilanz (auch in den diesjährigen Haushaltsberatungen gab es noch Verschiebungen) noch ein Flächenkathaster vorgelegt. Das ist umso unverständlicher als die FBvB wegen der geplanten Umstellung des Haushalts auf das NKF bereits am 16.03.2000 das "Gebäudemanagement für alle Städtischen Gebäude" beantragt hatten. Am 18.02.2002 wurde seitens der FBvB ferner ein "Qualitäts- und Umweltmanagement für die kommunalen Straßen, Wege und Plätze" beantragt. Vor diesem Hintergrund ist es wenig nachvollziehbar, dass bisher weder ein Flächenkataster noch eine aktuelle Eröffnungsbilanz vorgelegt wurden. Letztere wurde mit Stand vom 31. 12.2006 / 19.05.2008 angegeben.
Wegen der o. g. Unwägbarkeiten lehnen die FBvB daher den Haushalt 2009
Blomberg, den 30.01.2009
Günter Simon (Fraktionssprecher)
07.12.2008: Anwohnerinformation: Einziehung der öffentlichen Straße "Phoenix-Contact-Allee"
Sehr geehrte Mitbürger/Mitbürgerinnen des Flachsmarktes,
der Rat der Stadt Blomberg
hat auf Antrag der Stadtverwaltung in seiner Sitzung vom 10.11.2008 mit den
Stimmen von SPD/FDP, CDU und Grünen beschlossen einen Teilbereich der öffentlichen
Straße Phoenix-Contact-Allee einzuziehen. In der Praxis bedeutet dies,
dass die Straße zwischen Fa. Gruhle und Abzweig Kattenberg in das Werksgelände
der Fa. Phönix einbezogen, umzäunt und für den öffentlichen
Fahrzeug- und Fußgängerverkehr gesperrt wird. Die Fa. Phönix
will damit einen uneingeschränkten Werksverkehr zwischen den Firmengeländen
an der oberen und unteren Flachsmarkstraße erreichen.
Für die Anwohner
des Flachsmarktes bedeutet dies, dass die gesamte Ostseite unseres Wohngebietes
hermetisch von der Fa. Phönix abgeriegelt wird. Spaziergänger und
Autofahrer, Garten- und Waldbesitzer müssen dann den deutlichen Umweg über
den Schmuckenberger Weg nehmen, um zum Kattenberg zu gelangen.
Die Wünsche der
Fa. Phoenix sind durchaus verständlich, jedoch sollten unserer Meinung
nach die Anwohner darüber ausführlich informiert und auch deren Belange
berücksichtigt werden. Dies ist unserer Meinung nach bisher nicht ausreichend
geschehen.
Gegen den o.a. Ratsbeschluss kann jeder betroffene Bürger innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einwände einlegen.
Blomberg, 18.11.2008
Günter
Simon, Ratsherr
H.-J. Färber, Ratsherr
Marin Stork, Ratsfrau
Falls Sie
gegen den Ratsbeschluss Einwände einlegen wollen, nehmen Sie bitte mit
einem der Ratsmitglieder (Günter Simon, H.-J- Färber, Marin Stork)
Kontakt auf. Die Kontaktdaten finden sie hier.
Der Einspruch muss bis Ende Dezember bei der Stadt Blomberg eingegangen sein!
27.04.2008: Haushaltsrede 2008
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in den vergangenen Jahren haben wir immer beanstandet, dass die Regierungsparteien der SPD/FDP den Blomberger Schuldenstand nur geringfügig abgebaut haben. Das ist in diesem Jahr anders - wir begrüßen es, dass die Regierungsparteien endlich versuchen einen Teil der Gewerbesteuermehreinnahmen des letzten Jahres für die Sondertilgung von Krediten in einer Höhe von ca. 1.5 Millionen Euro einzusetzen.
Ferner war es gut, dass entgegen des ursprünglichen Haushaltsplanent-wurfs auf neue Kredite verzichtet wurde.
Richtig finden wir auch, wie seit der Kritik durch das Gemeindeprüfungsamt seitens der Stadtverwaltung und des Bürgermeisters begonnen wurde, die beanstandeten Punkte in vielen Sitzungen abzuarbeiten. Bei dieser Gelegenheit bedanken wir uns nicht nur beim Bürgermeister und der Stadtverwaltung sondern auch bei allen anderen Fraktionen für die sachliche, konstruktive Zusammenarbeit.Der jetzige Haushaltsplan hat sicher wegen der Umstellung auf das NKF von der Stadtverwaltung und den Bürgermeister erhebliche Mehrarbeit bedeutet, auch hierfür bedanken wir uns. Ob der Zeitpunkt der Umstellung unmittelbar vor dem Wahljahr 2009 so glücklich war, wage ich nach der letzten Hauptausschusssitzung zu bezweifeln und hoffe dass wir kurzfristig trotz der anstehenden Kommunalwahl wieder zur konstruktiven Zusammenarbeit zurückkehren.
Die FBvB interessieren sich für Sachentscheidungen. Gerade das wurde aber durch den vorgelegten Haushaltsplanentwurf erschwert:
Die FBvB hatten im vorletzten Jahr dem Haushalt zugestimmt, weil wir der Meinung waren, dass wir in Blomberg auf einem guten Weg sind. Dieser Meinung sind wir auch heute noch. Allerdings geht uns einiges zu langsam.
Wir möchten es einmal auf eine einfache Formel bringen: Wer für die Zu-kunft plant, sollte zunächst einmal einen Kassensturz machen, dann seine Einnahmen und Ausgaben genau unter die Lupe nehmen, bevor er entscheidet.Wegen der o. g. Unwägbarkeiten des Haushalts 2008, die z. T. durch die Umstellung auf das NKF bedingt sind - aber auch durch verspätete
Aktualisierung Änderungsvorschläge (exemplarisch nenne ich hier die Differenzen der Unterlagen der Hauptausschusssitzung in § 4 wurden 5.577.266 € genannt / zwei Tage später wurde das in den Unterlagen des Rates auf 859.829 € korrigiert) der, können die FBvB dem diesjährigen Haushalt nicht zustimmen. Vielleicht hätten wir vor diesem Hintergrund doch auf einer zusätzlichen Hauptausschusssitzung bestehen sollen.
Blomberg, den 23.04.2008Mit freundlichen Grüßen
Günter Simon (Fraktionssprecher)